Überschwemmungsgebiete

Hinweise zur Errichtung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten

Bei der Errichtung von Gebäuden in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist das nachfolgende Hinweisblatt zu beachten. Dem Bauantrag ist der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 d WHG beizufügen. Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG zu stellen.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 15. April 2011, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 19 vom 19.05.2011, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Roten Main (Gewässer I. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Roter Main, Fluss-km 0,2 bis Fluss-km 21,8

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 13. September 2017, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 38 vom 06.10.2017, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Main (Gewässer I. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlage zum Überschwemmungsgebiet Main, Fluss-km 456,000 bis Fluss-km 465,400

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 21.05.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 04.06.2021, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Weißen Main (Gewässer I. und II. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Weißer Main, Fluss-km 0,000 bis 30,400 und 31,200 bis 32,000

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 16.08.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 03.09.2021, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Friesenbach (Gewässer II. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Friesenbach (Gewässer II. Ordnung), Fluss-km 0,200 bis 5,110

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 30.06.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 23.07.2021, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Kronach zum Weißen Main (Gewässer II. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Kronach zum Weißen Main (Gewässer II. Ordnung), Fluss-km 0,200 bis 2,800

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 30.06.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 23.07.2021, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Wilde Rodach (Gewässer II. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Wilde Rodach (Gewässer II. Ordnung), Fluss-km 11,000 bis 12,800

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 07.12.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 21.01.2022, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Schorgast (Gewässer II. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Schorgast (Gewässer II. Ordnung), Fluss-km 0,000 bis 12,700

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 08.02.2022, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 11.03.2022, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Untere Steinach (Gewässer II. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Untere Steinach (Gewässer II. Ordnung), Fluss-km 0,200 bis 13,600

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 15.03.2022, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach 03.06.2022, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Trebgast (Gewässer II. und III. Ordnung) neu festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Trebgast (Gewässer II. Ordnung), Fluss-km 0,200 bis 9,400

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 28.03.2023, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 14.04.2023, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet für die Große Koser (Gewässer III. Ordnung) festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet Große Koser

Mit Verordnung des Landratsamtes Kulmbach vom 13.06.2023, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 23.06.2023, wurde das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet am Laubenbach (Gewässer III. Ordnung) festgesetzt.

Anlagen zum Überschwemmungsgebiet