Abfallentsorgung
Kontakt zum Sachgebiet Abfallentsorgung im Landratsamt Kulmbach
Das Sachgebiet Abfallentsorgung ist per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-kulmbach.de zu erreichen.
Die Telefonnummern der verschiedenen Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie unten bei dem Abschnitt "Haben Sie Fragen? Anruf genügt!".

Abfall-App des Landkreises Kulmbach am Start
Mal wieder fast die Müllabfuhr verpasst? Wohin mit alten Schallplatten? Wann und wo bekomme ich meine alten Medikamente los?
Die neue, kostenlose Abfall-App des Landkreises kennt für diese und noch viel mehr Fragen die Antworten!
Die App erinnert zuverlässig an alle Abfuhrtermine der Restmüll-, Bio- und Papiertonne sowie der Gelben Säcke. Auch die Termine der mobilen Sammlung für Problemabfälle sind mit dabei. Einfach Wohnort auswählen, Erinnerungswunsch einstellen und schon hat man die Müllabfuhr immer im Blick.
Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung im Landkreis Kulmbach
Mit dem Bezahlen der Müllgebühr, die die umfangreichen Leistungen der Abfallwirtschaft abdeckt, ist es nicht getan. Gebührenrelevante Veränderungen auf einem Grundstück müssen vom Eigentümer unaufgefordert schriftlich gemeldet werden.
Und das sind eine ganze Menge, hier die wichtigsten:
- Änderung des Eigentümers (Eigentümerwechsel, Verkauf, Vererbung, Versteigerung, Bestellung oder Ende von Betreuungen bzw. Vertretungen)
- Neubauten
- Leerstehende Anwesen
- Änderung der Bankverbindung
- Namensänderungen des Eigentümers (Kopie der Urkunde)
- An-, Ab- oder Ummeldung von Gewerbe (Zusendung einer Kopie der Gewerbemeldung, ggf. Rücksendung von Dauermarken)
- Insolvenzen (Mitteilung des Insolvenzverwalters)
- Zwangsverwaltungen
- Zwangsversteigerungen
- Behälteränderungen, Behältertausch, Behältermitnahme wg. Umzug
- Nutzung einer Biotonne
- Eigenkompostierung
Sollten die Müllbehälter nicht mehr benötigt werden, so sind die Müllmarken in jedem Fall zurückzugeben. Bitte die Markennummern notieren, Marke abkratzen und Reste mit Nummernnotiz, Namen, PK-Nummer und Adresse an das Landratsamt zurücksenden.
Unterbleiben diese Mitteilungen oder werden sie verspätet der kommunalen Abfallwirtschaft übermittelt, können die Änderungen natürlich erst später bei der Gebührenberechung berücksichtigt werden. Möglicherweise ist es für den Eigentümer dann nicht mehr so einfach, die Kosten umzulegen.
Bei Nichtrückgabe von Müllmarken müssen wir zum Beispiel die fortdauernde Nutzung vermuten und die Abfallgebühr entsprechend weiter berechnen.
Laut Satzung wäre ein Bußgeld möglich. Grundsätzlich möchten wir aber Partner unserer Bürger sein!
Hier die Ansprechpartner, je nach Wohnort:
- Bereich Stadt Kulmbach:
Susanne Neidlein
Telefon: 09221/707-182
E-Mail: neidlein.susanne@landkreis-kulmbach.de - Bereich Grafengehaig, Guttenberg, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktleugast, Neuenmarkt, Trebgast, Untersteinach, Wirsberg:
Alexandra Telje
Telefon: 09221/707-158
E-Mail: telje.alexandra@landkreis-kulmbach.de - Bereich Mainleus, Marktschorgast, Neudrossenfeld, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach, Thurnau:
Claudia Schien
Telefon: 09221/707-181
E-Mail: schien.claudia@landkreis-kulmbach.de - Bereich Kasendorf, Wonsees:
Claudia Pietschner
Telefon 09221/707-100
E-Mail: pietschner.claudia@landkreis-kulmbach.de
Für die Behälterausstattung der Grundstücke sind folgende Vorgaben zu beachten:
Bei reinen Wohngrundstücken (nur Wohnungen) richtet sich die Größe der Tonnen nach der Anzahl der Bewohner. Das vorzuhaltende Minimalvolumen beträgt pro Person für Restmüll 20 l (vierzehntägig), für Biomüll 20 l (wöchentlich) und für Papier 15 l (monatlich). Das Maximalvolumen wurde auf 30 l Restmüll, 30 l Biomüll und 42 l Papier pro Person und Abholung festgelegt. Daneben sind für die Behälterauswahl auch die angebotenen Tonnengrößen von Bedeutung. Dies sind für Restmüll die Größen 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1100 l, für Biomüll die Größen 80 l, 120 l und 240 l sowie für Papier die Größen 120 l, 240 l, 770 l und 1100 Liter.
Folgende Übersicht gibt Aufschluss über die zulässige Behälterausstattung:
Anzahl der Bewohner | Behältervolumen für Papier (Blaue Tonne) | Behältervolumen für Restmüll (Schwarze Tonnne) | Behältervolumen für Biomüll (braune Tonne) | |||
---|---|---|---|---|---|---|
minimal | maximal | minimal | maximal | minimal | maximal | |
1 / 2 | 120 l | 120 l | 80 l | 80 l | 80 l | 80 l |
3 / 4 | 120 l | 240 l | 80 l | 120 l | 80 l | 120 l |
5 | 120 l | 240 l | 120 l | 240 l | 120 l | 240 l |
6 | 120 l | 240 l + 120 l | 120 l | 240 l | 120 l | 240 l |
7 / 8 | 120 l | 240 l + 120 l | 240 l | 240 l | 240 l | 240 l |
mehr als 8 Personen | Anzahl der Personen x 15 l | Anzahl der Personen x 42 l | Anzahl der Personen x 20 l | Anzahl der Personen x 30 l | Anzahl der Personen x 20 l | Anzahl der Personen x 30 l |
Bei reinen Wohngrundstücken, auf denen gemäß der vorhandenen Wohneinheiten üblicherweise mehr als 24 Personen wohnen können, werden für den Restmüll und für Papier nur Müllgroßbehälter mit 770 l bzw. 1100 l Füllraum zugelassen. Solche Grundstücke sind insbesondere Mietshäuser, Eigentumswohnanlagen, Studenten- und Schwesternwohnheime, Altenheime und ähnliche Gebäude.
Außerdem ist bei der Tonnenwahl zu beachten, dass das Grundstück grundsätzlich mit der geringstmöglichen Anzahl von Behältnissen entsorgt werden muss. Demnach müssen also auch mehrere Parteien auf einem Grundstück eine gemeinsame Tonne bereitstellen (z. B. eine 240 l - Tonne anstelle von zwei 120 l - Tonnen). Werden dennoch mehrere Behältnisse bereitgestellt, ist pro zusätzlicher Tonne eine gesonderte Jahrespauschale zu bezahlen.
Oben dargestellte Vorgaben für die Behälterausstattung gelten ebenso für die privaten Wohneinheiten auf gemischt genutzten Grundstücken. Die nicht-privaten Nutzer auf diesen Grundstücken haben die Möglichkeit, die zulässigen Behältnisse der Haushalte mitzubenutzen. Neben der personenbezogenen Entsorgungsgebühr wird in diesem Fall nur eine Pauschale erhoben.
Reicht die Kapazität der privaten Restmülltonne (höchstens Maximalvolumen) nicht aus, so sind die nicht-privaten Nutzer auf gemischt genutzten Grundstücken verpflichtet, sich mit eigenen Behältnissen an die kommunale Restmüllsammlung anzuschließen, sofern die Müllmenge mit den angebotenen Sammelbehältern entsorgt werden kann (bis 2 x 1100 l vierzehntägig). Entsprechende Behältnisse sind anzumelden. Anstelle der Pauschale wird dann die Entsorgungsgebühr nach dem jeweiligen Volumen der durch die nicht-privaten Nutzer bereitgestellten Behältnisse erhoben.
Größere Mengen Restmüll müssen in Selbstentsorgung dem Zweckverband Müllverwertung Schwandorf angedient werden. Biomüll und Papier aus dem nicht-privaten Bereich können entweder über die Kommune oder über private Anbieter entsorgt werden.
Dies gilt in gleichem Maße für die Nutzer von Grundstücken ohne private Wohneinheiten (rein gewerblich).
Wertstoffsäcke zur Entsorgung von Verpackungen können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder dem Landratsamt Kulmbach, Sachgebiet Abfallwirtschaft, Konrad-Adenauer-Str. 5 (Nebengebäude Popp), 95326 Kulmbach abgeholt werden. Die Wertstoffsäcke werden kostenlos abgegeben.
"Was haben Müllmarken eigentlich für einen Sinn?", wird sich mancher gefragt haben, dessen Tonne in den vergangenen Monaten nicht entleert wurde, weil keine oder die falsche Marke auf dem Behälter war.
Nun, Müllmarken dienen der Behälterüberwachung und damit der Umsetzung der Gebührengerechtigkeit. Nur wer ordnungsgemäß Müllgebühr bezahlt, erhält kostenlos eine entsprechende Marke. Im Umgang mit Müllmarken ist Folgendes zu beachten:
- Müllmarken werden grundsätzlich nur an den Grundstückseigentümer persönlich oder an schriftlich bevollmächtigte Personen nach Vorlage einer formlosen schriftlichen Anforderung mit Unterschrift des Eigentümers ausgegeben.
- Die auf den Marken angegebene Behältergröße muss mit der tatsächlichen übereinstimmen. Die Größe der Tonne ist in der Regel auf der Innenseite des Tonnendeckels eingestanzt.
- Die Marken haben unterschiedliche Farben, rot für Restmüll, grün für Altpapier, violett für Biomüll
- Die Marken müssen deutlich sichtbar oben auf dem Behälterdeckel angebracht werden.
- Die Müllmarken im Landkreis Kulmbach sind Dauermarken, d. h. die Marken sind ohne Zeitbeschränkung gültig. Solange also dieselbe Tonne verwendet wird, müssen Sie nichts unternehmen.
- Sollte die Marke verloren gehen oder beschädigt beziehungsweise entfernt worden sein, muss der Grundstückseigentümer den Verlust formlos schriftlich melden und eine neue Marke anfordern.
- Sollte eine Tonne nicht mehr genutzt werden (weil beispielsweise eine neue oder andere Tonne verwendet wird, das Grundstück leer steht, bei Eigentümerwechsel, bei Änderung auf Ersatztonne(n), Abmeldung von Behältern und bei Umzug in ein anderes Anwesen), so sind die Müllmarken in jedem Fall zurückzugeben und gegebenenfalls neue zu beantragen. Die Marken (Eigentum des Landkreises Kulmbach) müssen entfernt und die Überreste mitsamt einer formlosen schriftlichen Mitteilung an das Landratsamt geschickt werden. Unterbleibt die Rückgabe der Dauermarke(n), wird die fortdauernde gebührenpflichtige Nutzung vermutet und die Behältergebühr muss weiter berechnet werden.
- Der Eigentümer ist verpflichtet, schriftlich mitzuteilen, wohin die Tonnen mitgenommen wurden. Solange diese zeitnahe schriftliche Bestätigung nicht erfolgt ist, werden die Tonnen weiterhin seinem Anwesen zugeordnet und berechnet. Eigentümer, die ihren Mietern eine Vollmacht zur Abholung oder Rückgabe von Dauermarken erteilen, werden durch diese Vollmacht nicht von ihren Pflichten als Eigentümer entbunden, diese bleiben in vollem Umfang bestehen.
Das Landratsamt bittet um Verständnis für die Einhaltung dieser Formalien, die jedoch notwendig sind, damit nicht Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit ihren Müll entsorgen.
Das Merkblatt für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Haben Sie Fragen? Anruf genügt!
Leitung: Günter Söllner
Telefon: 09221/707-178
- Bereich Stadt Kulmbach
Susanne Neidlein
Telefon: 09221/707-182
E-Mail: neidlein.susanne@landkreis-kulmbach.de - Bereich Grafengehaig, Guttenberg, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktleugast, Neuenmarkt, Trebgast, Untersteinach und Wirsberg
Alexandra Telje
Telefon: 09221/707-158
E-Mail: telje.alexandra@landkreis-kulmbach.de - Bereich Mainleus, Marktschorgast, Neudrossenfeld, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach und Thurnau
Claudia Schien
Telefon: 09221/707-181
E-Mail: schien.claudia@landkreis-kulmbach.de - Bereich Kasendorf und Wonsees
Claudia Pietschner
Telefon: 09221 / 707-100
E-Mail: pietschner.claudia@landkreis-kulmbach.de
Claudia Pietschner
Telefon: 09221/707-100
Daniel Fröhlich
Telefon: 09221/707-109
- Leitung: Detlef Zenk
Telefon: 09221/707-199 - Dieter Kolb
Telefon: 09221/707-151 - Daniel Fröhlich
Telefon: 09221/707-109