Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt

Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt

  • berät Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym.
  • Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht.
  • Unsere Beratungsangebote sind für Sie kostenlos.
  • Sie können allein, zusammen mit Ihrem Ehemann, Partner, Freund, Freundin oder mit den Eltern kommen.
  • Bei Bedarf bieten wir auch Hausbesuche an.
  • In Konfliktlagen vergeben wir Termine unverzüglich.
  • Telefonische Anmeldung ist erwünscht.

Anschrift, Öffnungszeiten und Kontakt

Anschrift und Öffnungszeiten

Staatliches Gesundheitsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 2

Montag, Dienstag: 7:45 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:45 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:45 Uhr bis 12:30 Uhr

Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes vereinbart werden.

Ansprechpartnerinnen

Claudia Blumenstock
Dipl.-Sozialpädagogin (BA)
Telefon: 09221/707-617
E-Mail: blumenstock.claudia@landkreis-kulmbach.de

Sabine Rotter
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Telefon: 09221/707-616
E-Mail: rotter.sabine@landkreis-kulmbach.de

Angebote

Schwangerenberatung

Ein Angebot für schwangere Frauen, deren Partner und Familien. Sie erhalten bei uns Informationen und praktische Hilfestellung,...

  • wenn Sie in ihrer Schwangerschaft Fragen oder Probleme haben.
  • wenn Sie Probleme mit Ihrem Partner oder Ihrer neuen Familiensituation haben.
  • wenn Sie sich für finanzielle und soziale Hilfen rund um die Schwangerschaft interessieren.
  • wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" beantragen möchten.
  • wenn Sie ein behindertes Kind erwarten.
  • wenn Sie Fragen zur Familienplanung und zu Methoden der Empfängnisverhütung haben.
  • wenn Sie Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch bzw. nach der Geburt Ihres Kindes wünschen.

Den Flyer der Schwangerenberatungsstelle können Sie über diesen Link als PDF herunterladen.

Schwangerschaftskonfliktberatung

  • Beratung bei der Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs.
  • Rat und Hilfe, um eine tragfähige Entscheidung treffen zu können.
  • Ausstellen des Beratungsnachweises gemäß § 219 StGB - hierzu ist ein Identitätsnachweis z.B. Personalausweis notwendig.
  • Längerfristige Unterstützung und Begleitung, auch nach einem Schwangerschaftsabbruch sowie bei einer Fehl- und Totgeburt.
  • Beratung kann auch von Minderjährigen alleine in Anspruch genommen werden.

Vertrauliche Geburt

Keine Frau in Deutschland muss allein bleiben mit ihrer Angst, ihr Kind heimlich, ohne medizinische Begleitung, zur Welt zu bringen. Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hat zum Ziel, den Frauen rechtssicher zu helfen. Das Hilfetelefon für Schwangere in Not ist unter der Nummer 0800 4040020 anonym und sicher erreichbar.

Video-Spot "Vertrauliche Geburt" des Bundesfamilienministeriums auf YouTube ansehen.

Sexualpädagogik

Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle bieten Gruppenarbeit mit sexualpädagogischem Inhalt für Jugendliche vor allem in Schulen an. Eltern und pädagogisches Fachpersonal zum Beosispiel Erzieher/Erzieherinnen, Lehrer/Lehrerinnen können als Multiplikatoren geschult werden.