Gutachterausschuss und Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Die Institution des Gutachterausschusses für Grundstückswerte wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen.

Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhalten die Gutachterausschüsse Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in anonymisierter Form in der Kaufpreissammlung geführt.

Der Gutachterausschuss ist über seine Geschäftsstelle am Landratsamt Kulmbach erreichbar.

Folgende Mitarbeiter stehen Ihnen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung:

Immobilienmarktbericht des Landkreises Kulmbach

Im Oktober 2020 hat der Gutachterausschuss den ersten Immobilienmarktbericht für den Landkreis Kulmbach beschlossen und veröffentlicht. Inzwischen gibt es die Ausgabe Jahrgang 2022 und im Juli 2024 ist ein neuer Marktbericht erschienen.

Mit der Darstellung des Marktgeschehens und der Bekanntgabe relevanter Marktindikatoren stellt der Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach sowohl dem Sachverständigen für Grundstücks- und Immobilienbewertung, dem Fachmann in der freien Wirtschaft und den öffentlichen Verwaltungen als auch der interessierten Öffentlichkeit objektive und ausschließlich auf originärem Datenmaterial beruhende Grundlagen zur Verfügung und erfüllt damit eine seiner urtümlichen Aufgaben, für Transparenz am Immobilienmarkt zu sorgen.

Gebühren Immobilienmarktbericht 2024

  • Gedruckte (analoge) Ausgabe: 40 €
  • Digitale (Format Pdf) Ausgabe: 30 €

Zur Bestellung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per E-Mail unter gutachterausschuss@landkreis-kulmbach.de.

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach ermittelt die jeweiligen Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Bay. Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt Auskunft über die Bodenrichtwerte. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Bodenrichtwertauskünfte

Die aktuellen Bodenrichtwerte für den Landkreis sind über das GeoPortal des Landkreises einsehbar sowie unter bodenrichtwerte.bayern.de. Hier kann auch eine schriftliche Einzel-Auskunft für die gewünschte Bodenrichtwert-Zone und den entsprechenden Stichtag bestellt werden.

Zur Bestellung einer Gesamtliste aller Bodenrichtwerte für den Landkreis wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per E-Mail unter gutachterausschuss@landkreis-kulmbach.de.

Gebühren für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft

  • Einzelauskunft: 25,00 € je übermitteltem Wert/Stichtag
  • Gesamtliste für den Landkreis Kulmbach: 100,00 €

Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag mit Begründung und Zusicherung der Kostenübernahme Verkehrswertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 193 Abs. 1 BauGB und § 14 BayGaV.

Gebühren

Gebühren für Verkehrswertermittlungen sind im Regelfall wertabhängig und werden nach § 15 BayGaV erhoben.

Zur Beantragung und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per E-Mail unter gutachterausschuss@landkreis-kulmbach.de.

Kaufpreissammlung nach BauGB und BayGaV

Die Führung der Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB und § 10 Absatz 1 BayGaV ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Als Grundlage hierfür dienen die von den Notaren an die Geschäftsstelle übersandten Verträge. Diese Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum werden von der Geschäftsstelle unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sachgerecht ausgewertet und die Ergebnisse in die Kaufpreissammlung übernommen. Auf Grundlage der in der Kaufpreissammlung vorhandenen Daten werden insbesondere auch die Bodenrichtwerte festgestellt bzw. abgeleitet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind nur in Zusammenhang mit gutachterlichen Aufträgen erhältlich. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte einen der zuständigen Mitarbeiter.

Gebühren

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

  • 20,00 € je übermitteltem Vergleichswert

Zur Beantragung und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per E-Mail unter gutachterausschuss@landkreis-kulmbach.de.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise finden Sie auf den folgenden Seiten:

Online-Verfahren

Online-Verfahren: Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag mit Begründung und Zusicherung der Kostenübernahme Verkehrswertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 193 Abs. 1 BauGB und § 14 BayGaV. Gebühren für Verkehrswertermittlungen sind im Regelfall wertabhängig.

Online-Verfahren: Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind nur in Zusammenhang mit gutachterlichen Aufträgen erhältlich.

Online-Verfahren: Immobilienmarktbericht
Darstellung des Immobilienmarktgeschehens innerhalb des Landkreises Kulmbach für den Fachmann und die Öffentlichkeit. Kosten für digitale Ausgabe 30 €, für die Druckausgabe 40 €.

Online-Verfahren: Bodenrichtwertauskunft
Der Gutachterausschuss erstellt schriftliche Auskünfte zu aktuellen oder historischen Bodenrichtwerten. Pro Richtwert und Stichtag werden Gebühren in Höhe von 25 € erhoben.