Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2023–2027

Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Kulmbacher Land e.V. haben im Rahmen ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 22.06.2022 ihre Lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die LEADER-Programmphase 2023 bis 2027 beschlossen.

Die LAG Kulmbacher Land e.V. hat sich damit an der Ausschreibung für LEADER erfolgreich beteiligt. Diese LES stellt die Grundlage für die Aktivitäten der LAG und die Förderung von LEADER-Projekten für die Förderperiode 2023 bis 2027 dar.

Beschlussfassung zu LES-Änderung und Anpassung an die LEADER-Richtlinie

In der vergangenen LEADER-Periode konnten Projekte eine Zuwendung von mehr als 200.000 € erhalten, sofern diese bei der Bewertung 80 % der Maximalpunktzahl erreicht haben. Die bisherige Regelung wurde bei der Erstellung der LES im Jahr 2022 übernommen.

In den neuen LEADER-Förderrichtlinien des StMELF vom 14.07.2023 wurde die Obergrenze auf 250.000 € angehoben. Damit die LAG die neue Obergrenze in ihrem Projektauswahlverfahren anwenden könne, bedarf es einer LES-Anpassung.

Die LAG-Mitgliederversammlung stimmte der LES-Änderung und einer Anhebung der Obergrenze am 20.12.2023 einstimmig zu.