Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2014–2020
Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe Kulmbacher Land e.V. haben im Rahmen ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 19.11.2014 ihre Lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die LEADER-Programmphase 2014 bis 2020 beschlossen. Die LAG Kulmbacher Land e.V. hat sich damit an der Ausschreibung LEADER 2014–2020 erfolgreich beteiligt.
Diese LES stellt die Grundlage für die Aktivitäten der LAG und die Förderung von LEADER-Projekten für die Förderperiode 2014–2020 dar. Zu den Inhalten der LES zählen:
- Evaluierungsbericht LEADER 2007–2013 mit Aussagen zum LEADER-Gebiet
- Aussagen zur LAG (Rechtsform, Struktur, Aufgaben, LAG-Management etc.)
- Beschreibung der Ausgangslage und SWOT-Analyse
- Ziele der Entwicklungsstrategie und ihre Rangfolge
- Festlegungen zum LAG-Projektauswahlverfahren
- Aussagen zur geplanten Prozesssteuerung und Kontrolle
- Aussagen zur Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungsprozessen
In der Mitgliederversammlung der LAG Kulmbacher Land e.V. vom 02.03.2015 wurde die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) fortgeschrieben. Die Mitglieder beschlossen, das fakultative Auswahlkriterium "Mitgliedschaft in der LAG" zu streichen und die erforderliche Mindestpunktzahl bei der Checkliste zur Projektauswahl von 5 auf 18 Punkte anzuheben.
Darüber hinaus wurde einstimmig beschlossen, die LES um den Satz "Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung" zu ergänzen.
In der Mitgliederversammlung der LAG Kulmbacher Land e.V. vom 09.12.2019 wurde die LES fortgeschrieben:
Die prozentuale Aufteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Entwicklungszielen trifft die LES auf Seite 76 des Entwicklungskonzeptes. Die Umverteilung dieser Finanzmittel erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Um sich im Bewilligungsjahr 2020 mehr Flexibilität zu sichern, schlug der LAG-Vorstand der Mitgliederversammlung vor, dass der LAG-Vorstand über das noch verfügbare LEADER-Budget entscheidet. Die Mitgliederversammlung stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu und fasste einen entsprechenden Beschluss (vergleiche Protokoll Mitgliederversammlung vom 09.12.2019).