Abläufe und Strukturen
Die LAG Kulmbacher Land e.V. hat Zugriff auf zwei beschließende Gremien: den LAG-Vorstand sowie die LAG-Mitgliederversammlung. Die LAG-Geschäftsführung bereitet die Entscheidungsfindung vor. Entscheidungen im operativen Tagesgeschäft trifft die LAG-Geschäftsführung nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied sowie die LAG-Geschäftsführung sind Ansprechpartner für die Bürger.
Gremien und Beteiligungsstrukturen der LAG
Der LAG Kulmbacher Land e.V. steht ein Beirat zur Seite. Der erste Vorsitzende beruft den Beirat ein. Der Beirat hat eine fachlich beratende Funktion und unterstützt so den LAG-Vorstand bei der Entscheidungsfindung. Der Beirat trägt dazu bei, sektorale Einzelbestrebungen der Akteure der regionalen Entwicklung frühzeitig zu bündeln und auf den Weg zu bringen.
Die LAG-Kulmbacher Land e.V. pflegt ihren Kontakt in die Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen der Bayerische Bauernverband Kreis Kulmbach, interessierte Anbieter von "Urlaub auf dem Bauernhof", die Kreisbäuerin des Landkreises Kulmbach, das Bayerische Forstamt Stadtsteinach, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach, sowie die Bayerische Staatsforsten AöR, Forstbetrieb Nordhalben.
Aufgaben und Arbeitsweise
Es gibt eine definierte Verteilung der Aufgaben und der Arbeitsweise innerhalb der LAG. Die Zuständigkeiten und die Wege der Entscheidungsfindung sind klar und transparent. Sie ruhen auf den folgenden drei Ebenen:
- Initiativebene und Umsetzungsebene:
alle engagierten Gruppen im LEADER-Gebiet, Personen, Vereine, Arbeitskreise, etc. - Koordinationsebene:
aktuell durch die im Landkreis Kulmbach verantwortliche Funktionsstelle Wirtschaftsoffensive Kreis Kulmbach - Entscheidungsebene:
Vorstand der LAG, Mitgliederversammlung
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen:
- Beschluss der LES und deren Fortschreibung
- Wahl der Mitglieder des Entscheidungsgremiums
- Reflektion des Aktionsplans und Kurskorrektur
- Wahrnehmung der vereinsrechtlich vorgegebenen Aufgaben
Zu den Aufgaben des LAG-Vorstandes zählen:
- Erarbeitung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie
- Regelungen zu Beschlussfähigkeit und Arbeitsweise
- Reflektion des Aktionsplans und Kurskorrektur
- Aufstellung der Regeln für das Projektauswahlverfahren
- Durchführung des Projektauswahlverfahrens für LEADER-Projekte zur Umsetzung der LES
Zu den Aufgaben des Beirates zählen:
- LEADER-Projekte auf positive Weise voranbringen und begleiten
Die Lokale Entwicklungsstrategie bringt der LAG-Vorstand ganz entscheidend voran. Seine Vorsitzenden, der Landrat des Landkreises Kulmbach sowie der Oberbürgermeister der Stadt Kulmbach, sind gewählt bzw. politisch legitimiert. Projekte finden so Eingang und den nötigen Rückhalt in den Kreisgremien und dem Stadtrat der Stadt Kulmbach. Aufgrund der vielfältigen Funktionen, dem Zugriff auf die Verwaltung sowie weitere Ämter besitzt die LES im Kulmbacher Land großen Rückhalt und eine gute Ausgangsbasis. Die LAG-Geschäftsführung koordiniert die Abstimmungsprozesse in den Gremien der LAG und bereitet diese vor. Auf Veranlassung des LAG-Vorstandes lädt sie den Beirat ein.