Digitaler Bauantrag
Seit 1. Dezember 2022 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag digital und damit papierlos einzureichen. Auf dieser Seite haben wir wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.
Fragen und Antworten
Baurecht
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs
Abgrabungsrecht
Um Anträge, Erklärungen und Anzeigen digital einreichen zu können, muss man über das Bayern-Portal einmalig eine sogenannte Bayern-ID beantragen. Alternativ können Sie auch Ihr Elster-Zertifikat oder ein Authega-Zertifikat verwenden (Eine Neuregistrierung im Bayern-Portal über das Authega-Zertifikat ist leider nicht mehr möglich). Damit können Sie sich – vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift – beim Einreichen von Anträgen authentifizieren.
Digital eingereicht werden können die Formulare ausschließlich über die im Bayern-Portal bereitstehenden digitalen Antragsformulare: die sogenannten Online-Assistenten.
Die Einreichung von digitalen Dokumenten (zum Beispiel PDF-Dokumente) per E-Mail beim Landratsamt ist nicht möglich. Wer die Online-Assistenten im Bayern-Portal nicht verwenden kann/möchte, dem steht weiterhin die Möglichkeit offen, die Formulare in Papierform einzureichen.
Einen klassischen Bauantrag, zum Beispiel den Bau eines Einfamilienhauses, kann nur eine bauvorlageberechtigte Person, also der Planer, einreichen. Manche Unterlagen können die Bürgerinnen und Bürger aber auch selbst digital einreichen. Dies sind folgende Formulare:
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren
Es besteht keine Pflicht, Formulare digital einzureichen. Deshalb können Sie Ihren Antrag natürlich auch weiterhin in Papierform stellen. Allerdings gibt es auch bei Anträgen in Papierform Änderungen: Die meisten Formulare in Papierform müssen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt eingereicht werden und nur noch in einfacher Ausfertigung.
Seit 1. Dezember 2022 müssen viele Anträge zum Thema Bauen beim Landratsamt und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Digital eingereichte Anträge werden über das Bayern-Portal automatisch ans Landratsamt weitergeleitet. Papieranträge können per Post ans Landratsamt Kulmbach, Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach geschickt oder auch persönlich beim Landratsamt abgegeben werden.
Die Anträge werden nach dem Eingang von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Die Papieranträge werden umgehend digitalisiert. Anschließend werden die Gemeinden digital am Genehmigungsverfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Zustimmung der Gemeinde zum Bauantrag bleibt im Regelfall eine Genehmigungsvoraussetzung. Gemeinden dürfen allerdings erst über einen Antrag entscheiden (also das sogenannte gemeindliche Einvernehmen erteilen), wenn sie den Antrag vom Landratsamt erhalten haben.
Erklärungen zur Abstandflächenübernahme können zwar nicht über die Antragsassistenten im Bayern-Portal digital eingereicht werden, allerdings kann seit 1. Dezember 2022 ein elektronisches Abbild (Scan) des unterschriebenen Originals beim Landratsamt Kulmbach eingereicht werden. Da die Bauaufsichtsbehörde im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann, sollten Sie alle Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens als Nachweis aufbewahren.
Wird der Antrag digital eingereicht, ändert sich die Unterschriftenregelung grundlegend, denn einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital unterzeichnen. Diese erklärt sich beim Einreichen des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben und erklärt, dass sie im Sinne der Bauherren handelt.
Fachplaner wie zum Beispiel Brandschutzplaner müssen die von ihnen angefertigten Unterlagen ebenfalls nicht unterzeichnen. Auf den Unterlagen muss jedoch stehen, wer die Fachplanung übernommen hat.
Die Unterschriften der Nachbarn müssen nicht digital übermittelt werden, eingeholt werden müssen diese aber trotzdem. Hier weisen wir auf die allgemeine Pflicht zur Nachbarbeteiligung hin (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung). Im digitalen Bauantragsformular (Online-Assistent) muss angegeben werden, welche Unterschriften vorliegen. Alle Nachbarn, bei denen im Online-Assistent angegeben wurde „Unterschrift liegt nicht vor“, erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung. Eine Ausnahme ist ein Bauantrag, bei dem es um die Abweichung von Abstandsflächen geht. In diesem Fall müssen die Pläne inklusive der Nachbarunterschriften digital (eingescannt) vorgelegt werden. Werden die unterschriebenen Pläne nicht bereits bei der Antragstellung mit hochgeladen, werden diese von der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachgefordert. Das kann zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Wichtiger Hinweis zu Falschangaben:
Falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften sind ordnungswidrig und können mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem können Nachbarn, die keine Baugenehmigung erhalten haben, weil das Landratsamt aufgrund von Falschangaben vom Vorliegen der Unterschrift ausgegangen ist, klagen. Für sie gilt eine Klagefrist von einem Jahr. Das heißt, die Baugenehmigung kann auch noch lange Zeit nach Baubeginn angefochten werden.
Die Unterlagen müssen als PDF-Dateien eingereicht werden. Andere Dateiformate sowie Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Lageplan und Bauzeichnungen müssen - zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabs - auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen beschrifteten Maßstabsleiste versehen werden (außer Maßketten ermöglichen eine Kalibrierung). Außerdem sollten sämtliche PDF-Dateien möglichst genau benannt werden (zum Beispiel „Grundriss EG, Stand 10.02.2023“).
Wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen, werden diese von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt angefordert. Diese kann man dann digital oder in Papierform nachreichen.
Der Bauherr erhält mit dem Eingangsschreiben seines Bauantrages persönliche Zugangsdaten zu seinem Antrag. Hier besteht die Möglichkeit, Unterlagen/Informationen digital nachzureichen. Entwurfsverfasser müssen sich einmalig eine Benutzerkennung durch das Landratsamt Kulmbach anlegen lassen. Grundsätzlich sind zu ergänzende Bauvorlagen wie z. B. Grundrisse, Ansichten, Lagepläne und Schnitte in Papierform nachzureichen.
Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO müssen eingescannt werden, wenn sie über das Bayern-Portal eingereicht werden sollen. Wenn öffentlich bekannt gemachte Vordrucke verwendet werden müssen, muss man diese ebenfalls einscannen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Derzeit müssen Baugenehmigungen noch in Papierform erteilt und per Post zugestellt werden - auch, wenn der Antrag digital gestellt wurde.
Die Nutzung des Bayern-Portals und die Online-Antragstellung ist kostenlos. Für Baugenehmigungen fallen die gesetzlich geregelten Kosten an - egal, ob der Antrag digital oder in Papierform gestellt wird.