Information LEADER 2023 – 2027: LAG-Mitgliederversammlung am 20.12.2023

Beschlussfassung zu LES-Änderung und Anpassung an die LEADER-Richtlinie

In der vergangenen LEADER-Periode konnten Projekte eine Zuwendung von mehr als 200.000 € erhalten, sofern diese bei der Bewertung 80 % der Maximalpunktzahl erreicht haben. Die bisherige Regelung wurde bei der Erstellung der LES im Jahr 2022 übernommen.

In den neuen LEADER-Förderrichtlinien des StMELF vom 14.07.2023 wurde die Obergrenze auf 250.000 € angehoben. Damit die LAG die neue Obergrenze in ihrem Projektauswahlverfahren anwenden könne, bedarf es einer LES-Anpassung.

Die LAG-Mitgliederversammlung stimmte der LES-Änderung und einer Anhebung der Obergrenze am 20.12.2023 einstimmig zu.

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