Ordentliche Mitgliederversammlung 2022: Zustimmung zu LES-Ergänzung

Das Landwirtschaftsministerium teilte der LAG Kulmbacher Land e.V. am 06.12.2022 mit, dass sie die Auswahlvoraussetzungen für die Förderperiode 2023 bis 2027 erfüllt. Aufgrund des am 21.11.2022 genehmigten GAP-Strategieplans gibt es Nachforderungen der EU gegenüber Bayern. Spezielle Anforderungen sind zu erfüllen. Diese betreffen:

  • Die Definition von Interessengruppen
  • Die Beteiligung von Frauen und Jugendlichen
  • Die Größe der LAG
  • Messbare Sollvorgaben für die Zielerreichung

Da diese Nachforderungen eine Ergänzung des LES 2023 - 2027 erforderlich machen, wurden alle LAG-Mitglieder mit Mail von 15.12.2022 umfassend informiert. Änderungen der LES obliegen laut LAG-Satzung § 7 der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat am 20.12.2022 unter TOP 7 entsprechende Beschlüsse gefasst. Das Protokoll können Sie auf der Seite LAG Kulmbacher Land e.V. - Protokolle einsehen.

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