1. Projektaufruf LEADER für die Förderperiode 2023-2027
Aufruf mit Fristsetzung zur Einreichung der Projektbeschreibung für die Projektauswahl in der Vorstandssitzung der LAG Kulmbacher Land e.V. am 20.12.2023.
Im Rahmen der LEADER-Förderperiode 2023-2027 findet hiermit der erste Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Bewertung und Teilnahme am Projektauswahlverfahren in der nächsten Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums am 20.12.2023 statt.
Ende Einreichfrist
27.11.2023, 12:00 Uhr
Unterlagen
Einzureichen sind
- eine vollständige und unterschriebene Projektbeschreibung (Eine ausfüllbare Vorlage finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)
- ein Kosten-Maßnahmenplan
Form & Kontakt
Die Unterlagen müssen innerhalb der Einreichfrist bei der LAG eingegangen sein.
- Per E-Mail:
angermann.klemens@landkreis-kulmbach.de - Per Post:
LAG Kulmbacher Land e.V.
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Informationen zu den Rahmenbedingungen des LEADER-Antragsverfahrens und zur Projektauswahl finden Sie auf der Seite der LAG Kulmbacher Land e.V. sowie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Nur die Projekte, die bei der LAG Kulmbacher Land e.V. fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen eingegangen sind, können auf die Tagesordnung zur Beratung und zur Beschlussfassung der kommenden Sitzung am 20.12.2023 gelangen. Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.
Die Einreichfrist für den LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)
Eine nicht fristgerechte, unvollständige Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie der Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.