Kfz-Zulassung online
Kfz-Zulassung über das Bürgerservice-Portal des Landkreises
Internetzulassung, wie geht das?
Die meisten Zulassungsvorgänge können Sie bei uns einfach und problemlos rund um die Uhr über das Internet vorbereiten. Nach erfolgter Eingabe Ihrer Daten in die vorgegebenen Masken können Sie sich dann einen freien Termin für die Abholung zuweisen lassen. Zu diesem Termin kommen Sie dann mit Ihren Zulassungsunterlagen bei uns vorbei, wir werden dann die eingegebenen Daten sowie Ihre Unterlagen überprüfen.
Vorgehensweise und Voraussetzungen:
- Nehmen Sie Ihren Fahrzeugbrief und überprüfen Sie die Typschlüsselnummer des Fahrzeuges (siehe Bilder unten). Bei Fahrzeugen mit einer Einzelbetriebserlaubnis (z. B. Vollabnahme nach §21 StVZO) ist es nicht möglich, eine Internetzulassung durchzuführen.
- Klicken Sie am Ende dieser Seite auf den Button für die Weiterleitung zur Internetzulassung.
- Geben Sie jetzt Ihre Daten in die vorgegebenen Masken ein und folgen Sie der Menüführung bis zum Ende.
- Am Ende der Menüführung wählen Sie einen von Ihnen gewünschten und freien Abholtermin.
- Kommen Sie zu Ihrem festgelegten Termin mit Ihren Zulassungsunterlagen bei uns in der Zulassungsstelle vorbei. Achten Sie auf das Schild mit dem Hinweis „Internetzulassung“ an einem unserer sechs Schalter und kommen Sie unaufgefordert zum Schalter des Sachbearbeiters.
Wichtig:
- Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Eine gut angefertigte (möglichst helle) Kopie ist ausreichend. Bevorzugt wird allerdings das Original. - Bei einer Zulassung auf Selbstständigkeit (firmenähnliche Zulassung) wird zusätzlich zu o.g. Dokumenten noch die Gewerbeanmeldung in Verbindung mit dem Ausweis benötigt.
- Für die Zulassung auf eine andere Person als Sie selbst ist immer eine Vollmacht erforderlich (auch bei Ehegatten oder Familienangehörigen!).
Bitte vergessen Sie dabei auch nicht die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Es ist bei einer handgeschriebenen Vollmacht nicht ausreichend, nur die Bankverbindung anzugeben, sondern es muss aus dem Text hervorgehen, dass die Kfz-Steuer durch das Finanzamt von einem Bankkonto abgebucht werden darf. - Die oben aufgeführten Dokumente finden Sie hier.
- Es ist nicht möglich, Vorgänge zu erfassen, die die Stadt bzw. den Landkreis Bayreuth (Pilotprojekt) betreffen.
- Ebenso ist es nicht möglich, Vorgänge nach Umzug zu erfassen, bei denen das bisherige auswärtige Kennzeichen beibehalten werden soll.
- Vorgänge, bei denen das Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung direkt auf das neue Fahrzeug übernommen werden soll, können nicht über die Internetzulassung mit Terminvergabe erfasst werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Internetzulassung hinfällig werden kann, wenn...
- zu Ihrem gewünschten, aber falsch eingegebenen Termin (z. B. Jahreszahl falsch geschrieben) bereits ein Internettermin vergeben ist.
- ein Pseudotermin gesetzt wurde, d. h. es wurden keine oder nur wenig Daten in die Masken eingegeben.
- das Fahrzeug nicht den technischen Voraussetzungen, z. B. bei Einzelbetriebserlaubnis, wie in der Beschreibung und Bebilderung gezeigt, entspricht.
- Weiterhin kann zu Ihrem Internettermin auch nur dieser Vorgang bearbeitet werden, d. h. bei einer eingegebenen Neuzulassung können keine anderen Vorgänge bearbeitet werden. Hierfür ist es dann erforderlich, regulär eine Nummer zu ziehen.
Beispiele
Beispiele für korrekt eingetragene Typschlüsselnummern. Die Voraussetzungen für eine Online-Zulassung sind somit erfüllt:


Wenn eines der nachfolgenden Beispiele zutrifft, dann sind die Voraussetzungen für eine Internetzulassung nicht gegeben:



