Führerschein-Pflichtumtausch
Die aktuelle Phase betrifft die Geburtsjahrgänge ab 1971.
Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Mitte Februar 2019 hat der Bundesrat daher den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen die Überlastung der zuständigen Behörden und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Das Landratsamt Kulmbach weist darauf hin, dass der Umtausch schon jetzt und nicht erst kurz vor Fristende beantragt werden sollte, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann.
Umtauschen müssen in der aktuellen Phase (Stichtag am 19.01.2025) nur die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins sind!
Um den Führerschein-Umtausch zu beantragen, muss man sich an die Führerscheinstelle im Landratsamt Kulmbach (Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach) wenden. Alle anderen Personen können ihre Umtauschphase den nachfolgenden Tabellen entnehmen.
Welche Unterlagen sind für den Umtausch postalisch einzureichen?
- Das Antragsformular (zu finden bei den Onlineformularen), auf dem die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erforderlich ist, damit Rückfragen unkompliziert möglich sind.
- Das Vordruckformular mit eigenhändiger Unterschrift (zu finden bei den Onlineformularen)
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Eine beidseitige Kopie des aktuellen grauen oder rosa Führerscheins
- Eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder Reisepass mit aktuellem Wohnort)
- Eine Karteikartenabschrift (nur wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Kulmbach oder Stadtsteinach erteilt wurde). Die sogenannte Karteikartenabschrift erhält man durch Anruf bei der ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins.
- bei Altklasse 3 (ohne gleichzeitigen Besitz der Altklasse 2): zum Erhalt der neuen Fahrerlaubnisklasse T (u. a. für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich, wonach ein Erfordernis für Land- und Forstwirtschaft besteht (z. B. vom Bauernverband oder vom Landwirtschaftsamt)
Wieviel kostet der Umtausch und wieviel Zeit wird benötigt?
Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 Euro. Den bisherigen grauen oder rosa Führerschein erhält man auf Wunsch entwertet zurück.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Antragsbearbeitung ca. 4 Wochen. Die Bürgerinnen und Bürger werden angeschrieben, sobald der neue Führerschein in der Führerscheinstelle eingetroffen ist.
Für die Abholung des Führerscheins muss ein Termin über die Fahrerlaubnisbehörde unter den Telefonnummern 09221/707-376, -360, -370, -371 oder -362 vereinbart werden.
Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen (abweichend Jahrgänge 1953 bis 1958)?
Die beigefügten Tabellen zeigen die aktuellen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Alte graue bzw. rosa Papierführerscheine:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Kontakt
Für Rückfragen steht die Fahrerlaubnisbehörde unter den Telefonnummern
- 09221/707-376
- 09221/707-360
- 09221/707-370
- 09221/707-371
- 09221/707-362
- oder per E-Mail unter fuehrerschein@landkreis-kulmbach.de
gerne zur Verfügung.