Welche Zulassungsunterlagen benötige ich?

Übersicht Zulassungsunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer
  • Kennzeichen; evtl. HU-Bescheinigung

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Herstellerbescheinigung
  • Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ausweis

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB-Nummer
  • eventuell HU-Bescheinigung
  • bisherige Kfz-Schilder (nur wenn zugelassen)

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigungskarte beziehungsweise eVB-Nummer

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB-Nummer
  • eventuell HU-Bescheinigung

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB-Nummer
  • eventuell HU-Bescheinigung
  • bisherige Kfz-Schilder (nur wenn zugelassen)

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten beziehungsweise Abnahme der technischen Prüfstelle

Bitte beachten Sie die Hinweise weiter unten auf der Seite!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – auch in Kopie
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – auch in Kopie
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer
  • Ausweis

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB-Nummer
  • eventuell HU-Bescheinigung
  • eventuell Kaufvertrag

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Wichtige Hinweise:

  • Bei Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Es werden grundsätzlich nur neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I / Zulassungsbescheinigung Teil II) ausgestellt.
  • Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur mit Anmeldung oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts gültig).
  • Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich noch ein Handelsregisterauszug benötigt.
  • Bei Zulassung auf Selbstständigkeit (firmenähnliche Zulassung) wird zusätzlich noch die Gewerbeanmeldung in Verbindung mit dem Ausweis benötigt.
  • Soll das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.
  • Bei Zulassung eines Fahrzeuges ist es erforderlich, dass ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer mit abgegeben wird. Dieses können Sie entweder hier ausdrucken und vollständig ausgefüllt und unterschrieben für die Zulassung mitbringen oder direkt am Schalter bei der Zulassung ausfüllen und abgeben. Hierfür müssen Sie allerdings Ihre Bankverbindungsdaten (IBAN) griffbereit haben. (Hinweis: Frei formulierte Einzugsermächtigungen können nicht akzeptiert werden.)
    Hinweise des Zolls zur Zahlung der Kfz-Steuer
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle von offenen Rechnungen bei uns oder bei evtl. Forderungen des Hauptzollamtes keine Zulassung für Sie tätigen können. Hier muss der fällige Betrag zuerst beglichen werden.
  • Zwingend notwendig ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) einer Versicherungsgesellschaft als Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung in Form einer siebenstelligen Versicherungsbestätigungsnummer.
  • Bei allen anderen Vorgängen, die Sie bei uns tätigen wollen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen im konkreten Fall weiterhelfen können.