E-Kennzeichen beantragen

Halter von Elektro-, Brennstoffzellen- oder von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen können ein spezielles Nummernschild mit einem "E" beantragen. Letztere müssen hierbei einen Kohlendioxidausstoß von höchstens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer oder eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 40 Kilometern haben.

Fahrzeuge, die mit einem „E“ versehen sind, dürfen, soweit die örtlichen Behörden entsprechende Regelungen erlassen haben, Parkplätze an Ladesäulen, entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen und einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge nutzen.

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