Wunschkennzeichenreservierung

Für die Online-Reservierung gelten folgende Regeln

  • Die Reservierung besteht für die Dauer von 7 Tagen.
  • Erfolgt innerhalb von den 7 Tagen keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.
  • Die Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro ist zusammen mit der Zulassungsgebühr zu entrichten.
  • Die Gebühr für die Vorwegzuteilung eines Kennzeichens in Höhe von 2,60 Euro ist zusammen mit der Zulassungsgebühr zu entrichten.
  • Kurze Kennzeichenkombinationen (1 Buchstabe, 2 Zahlen oder umgekehrt bzw. 2 Buchstaben, 2 Zahlen) können nur reserviert werden, wenn bei der Kennzeichensuche die Kennzeichenart "Motorrad" ausgewählt wird. Da zum momentanen Zeitpunkt genügend freie Kennzeichen beim Landratsamt Kulmbach vorhanden sind, können kurze Kennzeichen bis auf Weiteres auch für andere Fahrzeuge als Motorräder reserviert werden.
  • Für die Reservierung von Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen und E-Kennzeichen ist ebenfalls auf den über die Internetreservierung gelisteten Kennzeichenbestand zurückzugreifen. Die Kennzeichenzusätze "E", "H" oder Saison werden allerdings erst bei Zulassung zugeteilt.
  • Die im Internet durchgeführte Reservierung ist unverbindlich, es ergibt sich durch diese Vormerkung kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Aufgrunddessen dürfen noch keine Schilder in Auftrag gegeben werden, da die endgültige Vergabe des Kennzeichens erst bei der Zulassung erfolgt.
  • Für Ihr Kennzeichen können Sie grundsätzlich die Buchstaben und Ziffer jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS.

Eine Reservierung ist nur unter den vorgenannten Bedingungen möglich

Gebühren

  • 10,20 € bei Reservierung übers Internet
  • 2,60 € für die Vorwegzuteilung eines Kennzeichens
  • 12,80 € Gesamtgebühr

Wunschkennzeichenreservierung über das Bürgerservice-Portal des Landkreises