Gesetzliche Grundlagen

Verankerung im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung

»Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 118 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern

Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG), das am 01.07.1996 in Kraft getreten ist, hat die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ziel ist, in der staatlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates unterstehenden Einrichtungen den Anteil der Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Downloadangebote

Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsstelle

Gleichstellungskonzept des Landkreises Kulmbach

In Artikel 4 BayGlG ist die Verpflichtung des Landkreises verankert, alle fünf Jahre unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten ein Gleichstellungskonzept zu erstellen.

Grundlage des Gleichstellungskonzepts ist eine Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten. Hierfür sind jeweils zum Stichtag 30. Juni des Berichtsjahres die bisherigen Gleichstellungsmaßnahmen und gleichstellungsrelevante Daten auszuwerten.

Das Gleichstellungskonzept des Landkreises Kulmbach wurde zuletzt zum 30. Juni 2020 fortgeschrieben und steht hier zum Download bereit.

Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen

Seit über 20 Jahren setzen sich Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte in Bayern für die tatsächliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene ein. 

Um den damit verbundenen Belangen gemeinsam Nachdruck zu verleihen, haben sich die kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten am 15.02.1990 in München zur Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen (LAG) zusammengeschlossen.

Ansprechpartner und Informationsmaterial

Ansprechpartner

Gleichstellungsbeauftragte:
Heike Söllner
Telefon: 09221/707-150
Telefax: 09221/707-95-150
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@landkreis-kulmbach.de

Stellvertreterin:
Melanie Dippold, Telefon: 09221/707-225

Info-Broschüre

Broschüre Gleichstellungspolitische Standpunkte 2010 als PDF-Datei.