Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsstelle

Unser Auftrag:

»Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«

Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 118, Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern

Zur Unterstützung dieses Gesetzesauftrags hat der Freistaat Bayern 1996 das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen. In diesem Gesetz ist auch die Verpflichtung der Landkreise verankert, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Ihre Ansprechpartnerin

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Kulmbach ist

Heike Söllner
Telefon: 09221/707-150
Telefax: 09221/707-95-150
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@landkreis-kulmbach.de

Stellvertreterin:
Melanie Dippold, Telefon: 09221/707-225

Tätigkeitsfelder innerhalb des Landratsamtes

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt im Landratsamt darauf hin, dass

  • eine ausgewogene Beteiligung von Frauen in Bereichen erreicht wird, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern gesichert wird
  • Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind

Die Gleichstellungsbeauftragte hat sowohl die Aufgabe, den Gesetzesvollzug zu überwachen als auch die Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes durch eigene Initiativen zu fördern.

25 Jahre Gleichstellungsstelle im Landkreis Kulmbach

Einen Rückblick auf 25 Jahre hauptamtliche Gleichstellungsarbeit im Landkreis Kulmbach gibt eine Broschüre, die im Juli 2017 vorgestellt wurde. Sie steht hier als PDF-Datei zum Download bereit.

Imagefilm "Agentinnen des Wandels"

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat 2017 einen Imagefilm zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten herausgegeben.

Der sehr kurzweilige Trickfilm ist hier auf Youtube zu sehen.