Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - die Opfer sind überwiegend weiblich - stellen eine erhebliche Belastung für das Arbeitsklima dar. Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind Psychoterror am Arbeitsplatz ausgesetzt. Unter solchen Konflikten leiden nicht nur Beschäftigte, sondern auch Betriebe bzw. Verwaltungen. Der durch Mobbing entstehende wirtschaftliche Schaden wird auf 12,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Mobbing

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet von Mobbing betroffenen Frauen Unterstützung bei all ihren Fragen und kann an entsprechende Beratungsstellen in der Nähe weiterleiten. Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte, Freundinnen, Freunde und Verwandte, die Zeugen von Mobbing werden, können sich ebenso an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden.

Nicht alles, was dazu führt, dass sich Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht mehr wohlfühlen, ist Mobbing. Viele Arbeitsplatzkonflikte entsprechen der Definition von Mobbing nicht. Arbeitsrechtlich wird unter dem Begriff eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder übergreifende Anfeindung, Schikane oder eine der Diskriminierung dienende Verhaltensweise verstanden.

Siehe auch PDF-Ratgeber zum Thema Mobbing: Wenn aus Kollegen Feinde werden (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

Sexuelle Belästigung

Als sexuelle Belästigung wird nicht der Flirt am Arbeitsplatz verstanden, der auf Gegenseitigkeit beruht. Als sexuelle Belästigung zählt allein, was für eine der beteiligten Seiten unfreiwillig passiert. Hierzu zählen nicht nur körperliche Berührungen, sondern auch verbale Attacken. Es handelt sich um eine Form von Gewalt an Frauen.

Eine gesetzliche Definition der sexuellen Belästigung ist auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG zu finden. Dort heißt es in Paragraf 3, Absatz 4:

Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.