Klimaschutzteilkonzept für die Deponie Höferänger

Potenzialstudie zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus Siedlungsabfalldeponien

  • Förderkennzeichen: 03K04547
  • Förderzeitraum: 01.03.2017 bis 28.02.2018
  • Projektbeteiligte:
    • Auftraggeber: Landkreis Kulmbach
    • Auftragnehmer: COPLAN AG, Hermann-Brenner-Platz 1, 92637 Weiden i.d.OPf.
  • Weitere Projektbeteiligte:
    • A+I Ingenieurbüro GmbH, Am Jurablick 10, 95512 Neudrossenfeld
    • LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH, Hertener Mark 3, 45699 Herten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Klimaschutzteilkonzepte.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

In der Sitzung des Umweltausschusses vom 02.02.2017 wurde das Ingenieurbüro COPLAN mit der Umsetzung des Förderbescheides des BMUB vom 24.10.2016 für das Klimaschutzteilkonzept Deponie Höferänger - Potenzialstudie zur Reduzierung von Treibhausgasen beauftragt.

Die Deponie Höferänger wurde in den 70er Jahren vom Landkreis Kulmbach als Kreisdeponie zur Entsorgung von Siedlungsabfällen übernommen und bis 2005 als Deponie der Deponieklasse II genehmigt und vom Landkreis Kulmbach betrieben. Die Deponie umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha und gliedert sich in fünf Bauabschnitte, die von 1973 bis 2005 befüllt wurden. Sie befindet sich derzeit in der Nachsorgephase.

Die bestehende Aktiventgasung der Deponie Höferänger stammt aus dem Jahr 1989. Viele Anlagenteile wurden zwar erneuert, sind jedoch mittlerweile lange im Dauereinsatz. Um für die gesamte Zeit der Nachsorge eine verlässliche Aussage über den Zustand des Gasabbaus in der Deponie treffen und eine Prognose machen zu könenn, wie lange wir das anfallende Methan mit welcher Technik entsorgen müssen, bedurfte es einer neuen Abschätzung. Auch die Überwachungsbehörden, das Landesamt für Umwelt sowie die Regierung von Oberfranken, drängen darauf, dass der Landkreis eine Aussage trifft, wie er die immer weiter zurückgehende Methangasmenge in den nächsten Jahren in der Nachsorgephase behandeln wird.

Nach der Umsetzung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Gasabsaugversuchen im August 2017, um die Tüchtigkeit des Gaserfassungssystems und des Gasbildungspotenzials zu untersuchen, und der Erörterung verschiedener möglicher Behandlungsverfahren nach technisch und wirtschaftlich sinnvollster Umsetzung inklusive einer Kostenabschätzung wurde festgelegt, dass die Absaugversuche mit einer CHC 25-Kompaktanlage der Fa. LAMBDA durchgeführt werden.

Infolge der Abbauprozesse der im Deponiekörper bioverfügbaren Substanzen entsteht Deponiegas, welches vornehmlich aus Methan (CH4) und Kohlenstoffdioxid (CO2) besteht. Aufgrund der klimaschädlichen Auswirkungen von v. a. Methan (um den Faktor 28 klimaschädlicher als CO2) sind die Deponiebetreiber verpflichtet, das erzeugte Deponiegas zu erfassen und durch entsprechende Verfahren zu behandeln.

Mit der Potenzialstudie versucht der Landkreis, verschiedene Ziele gleichzeitig zu erreichen:

  1. Information über eine aktuelle, realistische Prognose der Gasentwicklung (Quantität und Qualität)
  2. Eine Aussage, welche Anlagentechnik in der Nachsorge für welchen Zeitraum eingesetzt werden sollte
  3. Eine Aussage über die Reduzierung der Treibhausgase und Verbesserung der "CO2-Bilanz" mit dem Einsatz der neuen Anlagentechnik
  4. Eine Aussage über die notwendigen Investitionen, die der Landkreis innerhalb des Gaserfassungssystems und der Anlagentechnik tätigen muss
  5. Eine Aussage, ob die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ebenfalls gefördert werden kann

Der Bericht zur Vorstellung des Klimaschutzteilkonzeptes zur Reduzierung von Treibhausgasen aus der Deponie Höferänger wurde am 06.02.2018 von den Kreisgremien zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, für die Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Mittel in Höhe von 300.000 € in den Haushalt 2018 aufzunehmen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus der Deponierücklage Höferänger, soweit keine Förderung erreicht werden kann.

Mit Vorlage des Klimaschutzteilkonzeptes sollen sowohl bei der Förderstelle des BMUB als auch bei der Genehmigungsbehörde alle im Konzept vorgeschlagenen investiven Maßnahmen für das Behandlungsverfahren sowie alle das Verfahren unterstützenden Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Gesamtsystems, die sich aus der Schwachstellenanalyse ergeben haben, für eine mögliche Nachfolgeförderung erörtert werden.

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