Eine gemeinsame Tonne – zwei Fliegen mit einer Klappe

Die Umwelt schützen und Müllgebühren sparen

Der Umwelt nutzen und gleichzeitig Müllgebühr sparen - diese momentan leider noch sehr ungewöhnliche Konstellation bietet die in der Abfallsatzung des Landkreises Kulmbach verankerte Möglichkeit des sogenannten „Zusammenschlusses“.

Dies bedeutet, dass sich zwei aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, eine gemeinsame Restmülltonne und, falls keine Eigenkompostierung betrieben wird, eine gemeinsame Biotonne verwenden.

Dadurch muss die Abfuhrfirma anstelle von zwei nur noch eine Tonne leeren. Neben der damit verbundenen Zeitersparnis nehmen mit der kürzeren Verweildauer beim Entleeren natürlich auch die schädlichen Umwelteinflüsse wie Abgase, Lärm oder Kraftstoffverbrauch ab.

Der finanzielle Vorteil eines Zusammenschlusses liegt darin, dass dann die beiden Grundstücke bei der Berechnung der Müllgebühr als ein zusammenhängendes Gründstück mit der addierten Bewohnerzahl gewertet werden. Da im Landkreis Kulmbach die Müllgebühr personenbezogen mit einer sozialen Staffelung berechnet wird – das heißt mit zunehmender Personenzahl auf einem Grundstück wird die Einzelgebühr geringer –, ergeben sich daraus zum Teil erhebliche finanzielle Einsparungen.

Beispiel (Müllgebühr pro Jahr bei Eigenkompostierung):

PersonenKosten/Ersparnis
3-Personen-Haushalt150,12 €
4-Personen-Haushalt174,24 €
zusammen somit324,36 €
bei einem Zusammenschluss: 
7-Personen-Haushalt256,20 €
Einsparung pro Jahr von68,16 €

Interesse an einem Zusammenschluss?

Sollten Sie und Ihre Nachbarn Interesse an einem solchen Zusammenschluss haben, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Kulmbach:

  • Bereich Stadt Kulmbach
    Susanne Neidlein
    Telefon: 09221/707-182
  • Bereich Mainleus, Marktschorgast, Neudrossenfeld, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach, Thurnau
    Claudia Schien
    Telefon: 09221/707-181
  • Bereich Kasendorf, Wonsees
    Claudia Pietschner
    Telefon: 09221/707-100
  • Bereich Grafengehaig, Guttenberg, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktleugast, Neuenmarkt, Tregbast, Untersteinach, Wirsberg
    Daniel Fröhlich
    Telefon: 09221/707-158

Wir beraten Sie gerne und leiten alles Nötige in die Wege.

Bei 8 und mehr Personen pro Grundstück zieht diese Regelung allerdings keinen finanziellen Vorteil mehr nach sich, da ab Personenzahl 8 keine Abnahme der Einzelgebühr mehr erfolgt.

Im Sinne des Umweltschutzes sollte aber dennoch, wo möglich, aus den erwähnten Gründen ein Zusammenschluss angestrebt werden.