Eine gemeinsame Tonne – zwei Fliegen mit einer Klappe
Die Umwelt schützen und Müllgebühren sparen
Der Umwelt nutzen und gleichzeitig Müllgebühr sparen - diese momentan leider noch sehr ungewöhnliche Konstellation bietet die in der Abfallsatzung des Landkreises Kulmbach verankerte Möglichkeit des sogenannten „Zusammenschlusses“.
Dies bedeutet, dass sich zwei aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, eine gemeinsame Restmülltonne und, falls keine Eigenkompostierung betrieben wird, eine gemeinsame Biotonne verwenden.
Dadurch muss die Abfuhrfirma anstelle von zwei nur noch eine Tonne leeren. Neben der damit verbundenen Zeitersparnis nehmen mit der kürzeren Verweildauer beim Entleeren natürlich auch die schädlichen Umwelteinflüsse wie Abgase, Lärm oder Kraftstoffverbrauch ab.
Der finanzielle Vorteil eines Zusammenschlusses liegt darin, dass dann die beiden Grundstücke bei der Berechnung der Müllgebühr als ein zusammenhängendes Gründstück mit der addierten Bewohnerzahl gewertet werden. Da im Landkreis Kulmbach die Müllgebühr personenbezogen mit einer sozialen Staffelung berechnet wird – das heißt mit zunehmender Personenzahl auf einem Grundstück wird die Einzelgebühr geringer –, ergeben sich daraus zum Teil erhebliche finanzielle Einsparungen.
Beispiel (Müllgebühr pro Jahr bei Eigenkompostierung):
Personen | Kosten/Ersparnis |
---|---|
3-Personen-Haushalt | 150,12 € |
4-Personen-Haushalt | 174,24 € |
zusammen somit | 324,36 € |
bei einem Zusammenschluss: | |
7-Personen-Haushalt | 256,20 € |
Einsparung pro Jahr von | 68,16 € |