Elektroschrott und Elekroschrott-Annahmestellen

Was gehört zum Elektronikschrott und wer nimmt es an?

Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, unter das "Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)".

Dazu gehören:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte (zum Beispiel Telefone, Faxgeräte, Taschenrechner etc.)
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (beispielsweise Radio, (Röhren)Fernseher, Monitore, Laptops, PCs, Videorekorder etc.)
  • Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte (etwa elektrische Eisenbahnen, Spielkonsolen, Trimmräder)
  • Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Staubsauger, Bügeleisen, Rasierer, Lampen etc.)
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme von stationären industriellen)
  • Großwerkzeuge (Rasenmäher, Geräte zum Drehen, Schleifen, Sägen etc.)
  • Produkte mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (beispielsweise Schuhe mit Leuchtsohlen)
  • Nachtspeicheröfen (von Fachfirma ausgebaut und verpackt)
  • Photovoltaikmodule (haushaltsübliche Menge)
  • Stecker und Steckerleisten, Adapter, Audiokabel, Displayportkabel, HDMI- und USB-Kabel, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel, Antennen, Telefondosen und Telefonbuchsen.
  • Tonerkartuschen und Druckerpatronen mit elektronischen Bauteilen

Kein Elektroschrott und damit von der Rücknahme ausgeschlossen

  • Stationär betriebene Anlagen und Geräte (beispielsweise Großrechner, Fertigungsroboter)
  • Bauteile, die erst noch in ein Gerät eingebaut werden müssen, also etwa Kabel als Meterware, Kabelzubehör wie Lüsterklemmen, Lampenfassungen, aber auch Schalter, Taster, Steckdosen und Stecker zum Einbau in ein Gerät
  • Bauelemente in elektronischen Schaltkreisen (beispielsweise Widerstände, Kondensatoren)
  • Geräte, die ohne elektrische Energie die Primärfunktion nicht verlieren (zum Beispiel Möbel mit Beleuchtung)
  • Implantate (etwa Herzschrittmacher, Blutzuckermessgeräte etc.)
  • Alle Arten von Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör

Rücknahmepflicht des Handels

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehmen. Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen dabei immer zurückgenommen werden, unabhängig davon, ob Sie es in dem bestimmten Laden gekauft haben oder dort nun ein neues Gerät kaufen.

Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z. B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden. Das gilt auch, wenn das Gerät nach Hause geliefert wird. In diesem Fall müssen Sie beim Abschluss des Kaufvertrages dem Händler mitteilen, ob ein Altgerät bei Auslieferung mitgegeben wird. Dieser Service muss beim stationären Handel immer kostenlos sein.

Die Rücknahmepflicht gilt auch beim Online-Handel, ist hier jedoch sehr unterschiedlich ausgeführt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vor dem Kauf.

Rücknahmepflicht des Landkreises

Der Landkreis Kulmbach ist verpflichtet, eine kostenlose Abgabe von E-Schrott zu ermöglichen. Partner hierfür ist die Drechsler Umweltschutz KG in Kulmbach.

Elektroschrott-Annahmestelle

Anschrift und Kontakt

Adresse:
Drechsler Umweltschutz KG
Von-Linde-Straße 6
95326 Kulmbach

Telefonnummer:
09221/670-00

Homepage:drechsler-umweltschutz.de

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 07:00 Uhr – 16:00 Uhr

Öffnungszeiten für Elektroschrott-Annahme:
Dienstag: 07:00 Uhr – 11:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Die Elektroschrott-Annahmestelle ist am Osterwochenende vom 29.03.2024 bis einschließlich 01.04.2024 geschlossen.

Wir bitten darum, in dieser Zeit auch keinen Elektroschrott vor dem Tor abzustellen.