Klimaschutz

Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) seit 01.09. in Kraft

Seit 01.09.2022 gilt die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) zur Energieeinsparung in privaten Haushalten, in Unternehmen und in öffentlichen Nichtwohngebäuden.

Unter diesem Link finden Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24.08.2022.

Unter diesem Link können Sie die EnSikuMaV als PDF-Dokument herunterladen.

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