Hygienebelehrung nur noch im Onlineverfahren

Das neue Angebot im Gesundheitsamt Kulmbach: Belehrung und Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetznach §42 und §43 (Gesundheitszeugnis) im Onlineverfahren erhältlich.

Vor dem erstmaligen gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrung und eine Bescheinigung (ehemals Gesundheitszeugnis) durch das Gesundheitsamt gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich.

Diese gibt es seit dem 4. März 2024 nur noch im Onlineverfahren. Es finden dann keinerlei Präsenztermine zu Belehrungen nach dem IfSG mehr im Gesundheitsamt statt.

Für Schülerpraktika gelten nach wie vor gesonderte Konditionen, hier sollten sich Interessenten an ifsg.belehrung@landkreis-kulmbach.de wenden oder über die Hotline des Gesundheitsamtes melden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesundheitsamtes.

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