Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Planfeststellungsverfahren – Gewässerausbau Hochwasserschutz am Dürren Bach (Gew. III. Ordnung) im Bereich der Stadt Kulmbach (Ortsteil Petzmannsberg) - Auslegung der Planunterlagen

Die Stadt Kulmbach beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Ortsteil Petzmannsberg am Dürren Bach (Gewässer III. Ordnung) wesentlich zu verbessern. Es ist geplant, das Gewässer von der Quelle bis zur Mündung in den Weißen Main auf einer Länge von ca. einem Kilometer auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag auszubauen. Teilweise erfolgt auch eine Umgestaltung des offenen Bestandsgewässerlaufes in eine mäandrierende Form (ökologische Aufwertung).

Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß § 67 Abs. 2 und § 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Die Stadt Kulmbach hat mit Schreiben vom 24.03.2023 die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens bei der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Kulmbach beantragt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 BayVwVG liegen die diesbezüglichen Planunterlagen vom 16.10.2023 bis zum 15.11.2023 bei der Stadt Kulmbach aus.

Zusätzlich können die Unterlagen auch hier in digitaler Form eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext sowie den weiteren Unterlagen.

Vermietung eines Raumes: Ladenlokal (bisherige Nutzung: Herstellung und Verkauf von Kfz-Kennzeichen)

Der Landkreis Kulmbach vermietet zum 01.11.2023 befristet auf drei Jahre im Gebäude Konrad-Adenauer-Str. 4 in Kulmbach einen zur Herstellung und zum Verkauf von Kfz-Kennzeichen geeigneten Raum. Nähere Information entnehmen Sie bitte hier der amtlichen Bekanntmachung.

Allgemeinverfügungen für den Landkreis Kulmbach

Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im Rahmen einer Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/20071)

Auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 8 Absätze 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erlässt das Landratsamt Kulmbach die nachfolgende allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (allgemeiner ÖPNV) und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit einem Deutschlandticket.

Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die jüngsten Aktivitäten des Bundesgesetzgebers rechtfertigen es, bestimmte Holzfeuerungsanlagen, die die Vorgaben der 1. BImSchV nicht (mehr) einhalten können, zeitlich befristet wieder in Betrieb zu nehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hält es für zwingend erforderlich, die dafür nötigen Ausnahmezulassungen mithilfe von Allgemeinverfügungen durch die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden zu erteilen. Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher diese Bekanntmachung (PDF-Datei), um die Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Die erforderlichen Formulare können hier heruntergeladen werden:

Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus (BVDV)

Seit dem 01.01.2011 wird die Tierseuche BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Nun ist die vollständige Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher diese Allgemeinverfügung. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist demnach ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kulmbach verboten. Und in Rinderbestände dürfen ab dem 15. Mai 2021 auch nur noch BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.

Geflügelpest

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen wurden vom Landratsamt Kulmbach, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort, durch Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest bekannt gegeben. Übersicht zum Schutz vor der Geflügelpest aufrufen.

Coronavirus

Übersichtsseite mit Informationen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Ämtsblätter

Die Amtsblätter des Landkreises Kulmbach aus dem laufenden Jahr und dem Vorjahr können Sie auf der Seite Amtsblätter als PDF-Dateien herunterladen.