Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Bekanntmachung über eine beabsichtigte nachträgliche Anordnung eines Emissionsgrenzwertes und des Messturnus bei der Kulmbacher Brauerei AG, Lichtenfelser Str. 9, 95326 Kulmbach

Die Kulmbacher Brauerei AG, Lichtenfelser Str. 9, 95326 Kulmbach, betreibt eine Brauerei, die gemäß Nr. 7.27.1 des Anhang 1 der 4. BImSchV eine immissionsschutzrechtliche genehmigungsbedürftige Anlage darstellt. Bei der Anlage handelt es sich darüber hinaus gem. § 3 der 4. BImSchV i. V. m. Nrn. 7.27.1 Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchG um eine Anlage, die der Richtlinie 1010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unterliegt.

Am 22.11.2023 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi-VwV) vom 10.11.2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und trat am 23.11.2023 in Kraft. Mit der NaGeMi-VwV werden die EU-rechtlichen Vorgaben der BVT-Schlussfolgerung (EU) 2019/2031 für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie in nationales Recht umgesetzt. Diese Anordnung dient der Umsetzung der Vorgaben aus der NaGeMi-VwV.

Den ganzen Text der Bekanntmachung finden Sie hier.

Allgemeinverfügungen für den Landkreis Kulmbach

Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im Rahmen einer Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 8 Absätze 1 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG in der zum 1. Januar 2025 geltenden Fassung) sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erlässt der Landkreis Kulmbach die nachfolgende allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (allgemeiner ÖPNV) und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit einem Deutschlandticket im Kalenderjahr 2025.

Anlage: Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025) vom 22.11.2024, Az. 55-3555.8-1-101-8, BayMBl. 2024, Nr. 621

Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus (BVDV)

Seit dem 01.01.2011 wird die Tierseuche BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Nun ist die vollständige Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher diese Allgemeinverfügung. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist demnach ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kulmbach verboten. Und in Rinderbestände dürfen ab dem 15. Mai 2021 auch nur noch BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.

Geflügelpest

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen wurden vom Landratsamt Kulmbach, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort, durch Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest bekannt gegeben. Übersicht zum Schutz vor der Geflügelpest aufrufen.

Ämtsblätter

Die Amtsblätter des Landkreises Kulmbach aus dem laufenden Jahr und dem Vorjahr können Sie auf der Seite Amtsblätter als PDF-Dateien herunterladen.