Ukrainehilfe im Landkreis Kulmbach

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, Wohnungsgeber und freiwillige Helfer

Sie möchten Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen? Oder Sie sind selbst aus der Ukraine geflohen? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

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Der direkte Weg zur Hilfe

Der Krieg in der Ukraine zwingt immer mehr Menschen zur Flucht aus ihrem Heimatland. Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union suchen Menschen aus den Krisengebieten Schutz. Das Landratsamt steht im Kontakt mit der Regierung von Oberfranken, den Polizeiinspektionen und auch mit dem Bayerischen Roten Kreuz, um die Aufnahme von Geflüchteten gewährleisten zu können.

Im Landratsamt Kulmbach trifft die "Koordinierungsgruppe Ukrainehilfe" die Entscheidungen zu allen anstehenden Aufgaben. So können u. a. gezielt Bedarf, Unterbringungsmöglichkeiten und -kapazitäten zeitnah geprüft werden.

Im Rahmen dieser Bedarfsermittlung und um einen Überblick über die Unterbringungsmöglichkeiten sowie Sachspenden und ehrenamtliche Hilfen für Geflüchtete zu erhalten, hat der Landkreis Kulmbach folgende Onlineformulare geschaltet.

Ankommen

Registrierung

Wenn Sie bereits bei Verwandten, Freunden oder sonstigen Unterstützern untergekommen sind, sollten Sie zunächst Folgendes tun:

  • Sofern Sie einen biometrischen Reisepass besitzen, melden Sie sich schnellstmöglich im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde an. Sollten Sie keinen Reisepass besitzen, bitten wir die Ausführungen unter dem Punkt "Häufig gestellte Fragen (FAQ) von ukrainischen Staatsangehörigen - Aufenthaltsstatus und Anmeldung" zu beachten.
  • Sobald Ihre Anmeldung elektronisch an die Ausländerbehörde Kulmbach übermittelt wurde, sendet diese Ihnen per Post (Bitte beachten: Ihr Familienname muss auf dem Briefkasten stehen, sodass Ihnen Post zugestellt werden kann) einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie einen Termin für die Antragstellung zu.
  • Nehmen Sie den Termin bitte unbedingt wahr und bringen Sie dazu die ausgefüllten Anträge sowie für alle Personen ein biometrisches Passfoto mit. Bringen Sie zu dem Termin auch alle verfügbaren Dokumente aus Ihrer Heimat mit (Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden der Kinder).

Wenn Sie über das Ankerzentrum Bamberg nach Kulmbach gekommen sind und Ihnen vom Landratsamt Kulmbach eine Wohnung zugewiesen wurde, haben Sie bereits einen Termin für den notwendigen Besuch in der Ausländerbehörde erhalten. Halten Sie diesen Termin unbedingt ein. Biometrische Passfotos wurden bereits bei der Erstankunft gemacht.

Sollten Sie unaufschiebbar Hilfe benötigen und nicht bis zu Ihrer Registrierung warten können, gilt Folgendes:

  • Medizinische Notfälle: Wenden Sie sich bitte an den Notruf 112
  • Ärztlicher Bedarf, aber noch keine Krankenversicherung: Vorausgesetzt Sie haben einen Antrag auf Sozialleistungen im Landratsamt bereits abgegeben, können Sie unter 09221/707-237 oder -256 anrufen beziehungsweise eine E-Mail an soziale-angelegenheiten@landkreis-kulmbach.de schreiben und einen Krankenbehandlungsschein anfordern.
  • Finanzieller Bedarf: Der Caritasverband für den Landkreis Kulmbach e.V. – Asylsozialberatung zahlt hilfesuchenden Ukrainern als Überbrückung bis zur Leistungsbewilligung derzeit 50 € Soforthilfe aus und zwar gegen Abtretungserklärung (wird dann bei der Leistungsbewilligung wieder in Abzug gebracht, ist also nur ein Vorschuss).

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass dürfen sich grundsätzlich als Besucher für einen Zeitraum von 90 Tagen visafrei im Schengenraum aufhalten. Dieser Aufenthalt kann auch um weitere 90 Tage verlängert werden.

Bitte melden Sie sich mindestens zehn Werktage vor Ablauf des 90 Tageszeitraums bei der Ausländerbehörde Kulmbach unter auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de, um eine entsprechende Verlängerung zu beantragen.

Aufgrund der sogenannten "Massenzustromrichtlinie" kann der folgende Personenkreis auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) beantragen:

  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sowie deren Familienangehörigen
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörigen
  • nicht ukrainische Staatsangehörige (Ausnahme EU-Bürger) die sich vor dem 24.02.2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischen Recht erteilten gültigen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren

Sofern Sie unter einen der o.g. Punkte fallen, können Sie mit diesem Antrag eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Kulmbach stellen. WICHTIG: Bitte geben Sie auf dem Antrag eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie erreichen können, da wir einen Termin zur Registrierung (hier müssen Ausweisdokumente und ein biometrisches Lichtbild pro Person vorgelegt werden) mit Ihnen vereinbaren müssen. Von Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung bitten wir aktuell abzusehen, um einen geordneten Ablauf der Registrierung aller geflüchteten Personen sicherzustellen.

Mit der Äußerung eines Schutzgesuchs sind die vom Ratsbeschluss umfassten Personengruppen Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG.

Um Sozialleistungen zu erhalten, müssen Sie diesen Antrag ausfüllen und ebenfalls beim Landratsamt Kulmbach einreichen.

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich grundsätzlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt spätestens nach zwei Wochen anmelden. Dies ist im vorliegenden Fall auch wichtig für die darauffolgende Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Kulmbach. Die Anmeldung erfolgt im Rathaus der Wohnortgemeinde beziehungsweise der Verwaltungsgemeinschaft. Es wäre hilfreich, wenn Wohnungsgeber ihre Gäste dabei unterstützen, indem sie einen Termin mit dem Rathaus vereinbaren und wenn es zeitlich möglich ist, auch dorthin begleiten. Sollte dies nicht geleistet werden können, kann ggf. eine ehrenamtliche Begleitung organisiert werden. Viele Freiwillige haben sich bereiterklärt zu helfen. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) am Landratsamt - Integrationslotsin Souzan Nicholson (Telefon 09221/707-130). Es wird dann versucht, ehrenamtliche Unterstützung zu organisieren.

Das Bundesinnenministerium hat Merkblätter mit Hinweisen zur melderechtlichen Anmeldung zur Verfügung gestellt.

Die Menschen kamen über das Ankerzentrum Bamberg, wo sie sich schon einige Tage aufgehalten haben, nach Kulmbach. Die ankommenden Personen wurden nach ihrer Ankunft in einer landkreiseigenen Halle in Kulmbach willkommen geheißen. Auch Landrat Klaus Peter Söllner war mit vor Ort und hat einige Worte an die Menschen gerichtet. Danach erfolgte eine Ersterfassung durch das Ausländeramt.

Es wurden zum Beispiel die Pässe kopiert, Namen transliteriert, biometrische Passbilder gemacht und natürlich die passenden Unterkünfte aus der Wohnungsgeberliste gesucht und zugewiesen. Vom Sozialamt wurde ein erster Vorschuss ausgezahlt und Übersetzerinnen und Übersetzer haben geholfen, den Antrag auf Sozialleistungen, soweit es ging, schon vorauszufüllen. Vom Ankerzentrum Bamberg wurde bereits zuvor ein Corona-Schnelltest durchgeführt.

Grundsätzlich gilt: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen.

Wollen sich die ukrainischen Staatsangehörigen aufgrund der derzeitigen Lage unter den Schutz der Bundesrepublik stellen, müssen diese zunächst über die vorhandenen Meldesysteme bei den Gemeinden erfasst werden (Anmeldung) und gegebenenfalls einen Antrag auf Asylbewerberleistungen und einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

Sobald die Antragsunterlagen beim Landratsamt Kulmbach eingegangen sind, wird zeitnah eine Einladung zu einem Vorsprachetermin zur weiteren Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis ausgesprochen.

Wohnen

Die Hilfsbereitschaft ist groß: Viele Menschen nehmen derzeit privat geflüchtete Menschen aus der Ukraine auf, Vermieter bieten Wohnraum an. Welche Überlegungen sollten im Vorfeld einer solchen Aufnahme angestellt werden? Dazu hat an dieser Stelle unser Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) einige anregende Impulse zusammengetragen:

  • Das Wohnraumangebot sollte möglichst verlässlich sein.
  • Schaffen Sie die Möglichkeit des "verantwortungsvollen Helfens" – das heißt:
  • Können Sie in Ihrer Unterkunft über Monate hinweg genügend Raum für Rückzugsräume gewährleisten?
  • Wer Wohnraum anbietet, sollte gut überlegt handeln, und vor allem prüfen, ob das Zusammenrücken tatsächlich auch über mehrere Monate hinweg funktionieren kann. Mindestens drei Monate, besser sogar sechs Monate sollte die Unterkunft zur Verfügung stehen.
  • Das Motto "Das geht schon irgendwie" scheitert oft schnell im gemeinsamen Alltag und verlangt viel von den Aufnehmenden.
  • Gehen Sie nicht mit großen Erwartungen an den Start, sondern versuchen Sie aufmerksam zu verstehen, was das Gegenüber braucht.
  • Versuchen Sie, sich in die Bedürfnisse der Geflüchteten hineinzuversetzen.
  • Respektieren Sie es, wenn Rückzugsräume gebraucht werden und akzeptieren Sie Selbstbestimmtheit.
  • Geben Sie eher Hilfe zur Selbsthilfe und nehmen Sie keinesfalls alles ab.
  • Haben Sie auch Verständnis dafür, dass Dankbarkeit zu zeigen tatsächlich Kraft kostet, die Geflüchtete in der akuten Situation vielleicht nicht aufbringen können.
  • Nutzen Sie die Unterstützung, die Helferkreise im Ort bzw. das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt bieten.
  • Wenn eine Konstellation bei allem Bemühen nicht funktioniert, muss man sie beenden - und es werden sich Lösungen finden.

Es muss in aller Regel ein normales privatrechtliches Mietverhältnis zwischen Wohnungsgeber und den aus der Ukraine Geflüchteten abgeschlossen werden.

Sofern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt und bewilligt wurden (siehe unten: "Bekomme ich auch finanzielle Unterstützung?"), werden hiervon auch die angemessenen Kosten der Unterkunft erfasst. Welche Richtwerte für den Landkreis Kulmbach als angemessene Kosten der Unterkunft gelten, finden Sie in folgender Bekanntmachung.

Während der Zeit der Nutzung der Unterkunft durch die Geflüchteten kann es auch zu Beschädigungen am Wohnraum oder dem zur Verfügung gestellten Inventar kommen. Sofern ein solcher Schaden durch das Verhalten der untergebrachten Personen entsteht oder sonst von ihnen zu verantworten ist (z.B. Beschädigungen durch Haustiere), kann das Landratsamt hierfür keine Haftung übernehmen. Die Wohnraumnutzer haften hierfür selbst.

Geflüchtete und Asylsuchende sind nicht automatisch haftpflichtversichert. Es besteht jedoch auch für sie jederzeit die Möglichkeit, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Weitergehende Informationen dazu finden sich hier auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Versicherungsgesellschaften bieten auch einen erweiterten Versicherungsschutz für private Vermieter und Gastgeber an. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Versicherungsanbieter, wenn Sie die Aufnahme Geflüchteter beabsichtigen und die Abwicklung möglicher Schäden auf diesem Weg erleichtern wollen.

Grundsätzlich gestaltet sich die Abfallentsorgung nach den üblichen Regeln. Die Müllgebühren können im Rahmen des Mietvertrages an die Mieter weitergegeben werden. Behältnisse können entsprechend den Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) bereitgestellt werden. Werden in Folge der geänderten Personenzahlen größere oder zusätzliche Behälter benötigt, teilen Sie dies der Abfallwirtschaft bitte mit. Sie erhalten dann weitere/neue Müllmarken.

Sie sind Wohnungsgeber oder unterstützen ehrenamtlich eine/mehrere geflüchtete Familien hier im Landkreis Kulmbach? Dann wissen Sie in der Regel gut, welche Gegenstände für den persönlichen Gebrauch oder was an Möbeln und Ausstattungsgegenständen in der Wohnung bzw. für den Alltag noch dringend benötigt werden. Gemeldet wurden uns ganz unterschiedliche Sachspenden, von Kleidung aller Art, über Kinderausstattungsgegenstände bis hin zu Möbelstücken und Hausrat. Um materielle Not schnell zu mildern, können Sie auf die an das Landratsamt gemeldeten Sachspenden zurückgreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind bereit zu helfen. Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Kulmbach vermittelt einen Kontakt zwischen Ihnen und dem Spender/der Spenderin.

Bitte beachten Sie: Der Landkreis Kulmbach nimmt keine Sachspenden an, sondern vermittelt lediglich.

Die aktuelle Sachspendenliste können Sie als Excel-Datei, sortiert nach Orten, herunterladen.

Ansprechpartnerin beim Landratsamt/Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement ist Birgit Ziegler.

Die Sachspendenvermittlung kann aus organisatorischen Gründen nur von Dienstag bis Freitag, jeweils in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, erfolgen. Melden Sie sich in dieser Zeit bitte telefonisch unter 09221/707-149 oder schreiben Sie jederzeit eine kurze Mail mit den benötigten Gegenständen an ziegler.birgit@landkreis-kulmbach.de. Eine Verfügbarkeit der Gegenstände kann nicht garantiert werden.

Finanzielles

Geflüchtete können Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Der Antrag wird beim Landratsamt Kulmbach - Soziale Angelegenheiten - gestellt.

Die Leistungen decken den aktuellen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Geflüchtete müssen verfügbares Einkommen und Vermögen vor Eintritt der Leistungsgewährung mit Ausnahme der gesetzlichen Freibeträge aufbrauchen.

Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) richten Sie bitte an: soziale-angelegenheiten@landkreis-kulmbach.de

ACHTUNG: Ab 1. Juni 2022 ist für die Sozialleistungen das Jobcenter zuständig. Zum Übergang informieren wir, sobald nähere Informationen vorliegen.

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Leistung zeitnah nach der Antragstellung. Um diese sicherstellen zu können, kommt es aber insbesondere auf vollständige, leserliche Antragsunterlagen auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nebst den erforderlichen Nachweisen und den Zugang der Antragsunterlagen an. Aufgrund der derzeitigen Fülle an Anträgen kann aber eine zeitliche Verzögerung der Auszahlung nicht ausgeschlossen werden.

Der monatliche Hilfeanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird für den Monat Mai im Landratsamt Kulmbach bar ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt nur persönlich an die in der Anschrift des Bescheids genannte Person. Die Termine der Auszahlung werden mitgeteilt.

Für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahre) können Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden; ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Beantragt werden können Leistungen zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Fußballverein), Freizeiten, Musikunterricht, Aktivitäten zur kulturellen Bildung oder Schulausflüge, Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung, Schulbedarf oder Schülerbeförderung. Die Antragsformulare stehen hier auf unserer Seite zum Download bereit.

Wie die Familienkasse informiert, besteht für Geflüchtete aus der Ukraine unter folgenden Voraussetzungen ein Anspruch auf Kindergeld:

  1. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller müssen in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung bzw. eines Vorab- Aufenthaltstitel auf Grundlage von § 24 AufenthG sein. In der Aufenthaltserlaubnis muss ausdrücklich die Erwerbstätigkeit gestattet sein.
  2. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller müssen in Deutschland erwerbstätig sein. Grundsätzlich reicht hierfür jede Erwerbstätigkeit, sowohl eine abhängige Beschäftigung als auch eine selbständige Tätigkeit aus. Es zählen auch geringfügige Beschäftigungen (sogenannte „Minijobs“) und geringfügige Selbständige Tätigkeiten. Eine ehrenamtliche Tätigkeit oder die in § 16 d SGB II genannten Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (zum Beispiel 1-Euro-Job) reichen hierfür aber nicht aus.
  3. Liegt eine Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht vor, dann besteht ein Anspruch auf Kindergeld erst, wenn sich die Person seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen im Bundesgebiet aufhält.

Aktuelle Informationen und den Antrag auf Kindergeld finden Sie auf der Homepage der Familienkasse unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. Auf dieser Seite finden Sie zeitnah auch aktuelle Informationen über den Kindergeldanspruch von Geflüchteten aus der Ukraine.

Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, auf Antrag ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Die Gebühren für das Konto legt jede Bank selbst fest. Bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach und der VR Bank Oberfranken-Mitte ist das Konto im ersten Jahr gebührenfrei.

Die Eröffnung eines Basiskontos gegen ukrainische Papiere in kyrillischer Schrift ist möglich, wenn ergänzend ein Dokument einer deutschen Behörde vorgelegt wird (insbesondere Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung), aus welcher hervorgeht, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird.

Mit international einsetzbaren Karten kann grundsätzlich auch in Deutschland gezahlt und Geld am Automaten abgehoben werden. Dies gilt allerdings nur, solange die ukrainische Bank die Transaktion zulässt und durchführen kann. Hierbei können hohe Gebühren anfallen.

In der jetzigen Situation ist zweifelhaft, ob es über die jeweilige ukrainische Bank zu einer Auszahlung am deutschen Bankautomaten kommt. Die ukrainische Währung ist aktuell leider wertlos.

Wenn die Karten nur für das ukrainische Inland vorgesehen sind, können sie in Deutschland nicht benutzt werden.

In Deutschland kann man sich gegen sehr viele Schäden versichern. Manche Versicherungen sind wichtig, andere nicht. Neben der Krankenversicherung ist die "Private Haftpflichtversicherung" eine der wichtigsten, freiwilligen Versicherungen. Nach den deutschen Gesetzen müssen Sie Schäden ersetzen, die Sie anderen Menschen zufügen. Das nennt man Haftpflicht oder mit anderen Worten: Sie müssen den Schaden zahlen. Weitere Informationen zu dieser Versicherungsform hat die Verbraucherzentrale hier leicht verständlich zusammengestellt.

Ansprechpersonen – Beratungsstellen – Ehrenamtliche Hilfe

Aufenthaltstitel, Visum, Registrierung (Fingerabdrücke, PIK), Notunterkünfte, Busaufnahmen
auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de

Wohnraummanagement
wohnraum@landkreis-kulmbach.de

Wohnraumkosten, Mietkosten, Nebenkosten, Krankenversorgung, Behandlungsscheine
soziale-angelegenheiten@landkreis-kulmbach.de

Netzwerkarbeit zur Förderung der Integration, Integrationsbegleiter, Koordination Freiwilliger und Sprachmittler, Sachspendenvermittlung
nicholson.souzan@landkreis-kulmbach.de (Hauptamtliche Integrationslotsin)
ehrenamt@landkreis-kulmbach.de

Schulamt
schulamt@landkreis-kulmbach.de

Haustiere inklusive Quarantäne, Tiergesundheit, etc.
veterinaeramt@landkreis-kulmbach.de

Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle
zulassung@landkreis-kulmbach.de
fuehrerschein@landkreis-kulmbach.de

Für Kulmbach:

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung in Kulmbach stellt der Caritas Kreisverband Kulmbach e.V. sicher. Die Beratungsstelle befindet sich in der Bauergasse 3+5, 95326 Kulmbach.

Ansprechpersonen:

Jennifer Schamberger
Telefon: 09221/957-414
E-Mail:  schamberger@caritas-kulmbach.de

Ali Al Faraj
Telefon: 09221/957-447
E-Mail: alfaraj@caritas-kulmbach.de

Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 9-12 Uhr und von 14-16 Uhr sowie am Freitag von 9-12 Uhr.

Für Neuenmarkt, Wirsberg, Himmelkron:

Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stiftung Hensoltshöhe

Martina Zahl
Wirsberger Str. 4
95339 Neuenmarkt
Telefon: 09227/973-35-01
Mobil: 0151/546-751-15
E-Mail: martina.zahl@hensoltshoehe.de
Website: www.stiftung-hensoltshoehe.de/fluechtlingshilfe

Flyer der Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stiftung Hensoltshöhe

Ehrenamtlich Engagierte im Rahmen der Ukrainehilfe wenden sich bitte direkt an das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) am Landratsamt Kulmbach. Auf der KoBE-Homepage unter www.engagiert-in-kulmbach.de sind viele Informationen für Helferinnen und Helfer zusammengetragen.

Die Hauptamtliche Integrationslotsin Souzan Nicholson kümmert sich um die Netzwerkarbeit für eine schnelle und bestmögliche Integration der Menschen aus der Ukraine im Landkreis Kulmbach. Sie koordiniert im regelmäßigen Austausch mit den maßgeblichen Behörden, Beratungsstellen, Bildungsträgern, Integrationsbegleitern, Helferkreisen, Sozialverbänden und Einrichtungen die Unterstützungsangebote landkreisweit und steht Ehrenamtlichen in ihrem Engagement zur Seite. Sie ist erreichbar unter E-Mail: nicholson.souzan@landkreis-kulmbach.de und Telefon: 09221/707-130.

In vielen Gemeinden gibt es Helfer-/Unterstützerkreise, in denen sich Menschen organisieren, die den Geflüchteten bei der Erstorientierung helfen, sie zu Behördengängen begleiten, auch Fahrdienste anbieten etc. Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) am Landratsamt vernetzt diese.

Freiwilligenmanagerin Heike Söllner ist Ansprechperson für die Freiwilligenkoordination im Rahmen der Ukrainehilfe des Landkreises, steht aber auch für Fragen zur Gründung von Helferkreisen, zum Versicherungsschutz oder zu ehrenamtlich getragenen Sprachkursen etc. zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter E-Mail: soellner.heike@landkreis-kulmbach.de und Telefon: 09221/707-150.

Auch die Vermittlung von Sachspenden erfolgt durch das Koordinierungszentrum. Ansprechperson hierfür ist Birgit Ziegler. Sie ist erreichbar unter E-Mail: ziegler.birgit@landkreis-kulmbach.de und Telefon: 09221/707-149, von Dienstag bis Freitag, jeweils zwischen 10 - 12 Uhr.

In vielen Gemeinden gibt es Helfer-/Unterstützerkreise, in denen sich Menschen organisieren, die Ihnen bei der Erstorientierung helfen, Sie zu Behördengängen begleiten, auch Fahrdienste anbieten etc. Im Landkreis Kulmbach gibt es zusätzlich ehrenamtliche Integrationsbegleiter*innen, die bei weitergehenden Fragestellungen behilflich sein können. Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) am Landratsamt stellt hier die Vernetzung her. Wenden Sie Sich hierfür bitte per E-Mail an Frau Souzan Nicholson unter nicholson.souzan@landkreis-kulmbach.de, oder besuchen Sie die KoBE-Homepage für aktuelle Informationen rund um das Thema Integration und Migration www.engagiert-in-kulmbach.de.

Geflohene schwangere Frauen, die alleine sind und vor der Geburt stehen, bietet der Verein Doulas in Deutschland e.V. ehrenamtliche Begleitungen durch Doula-Geburtsbegleiterinnen in der Region an. Die Unterstützung und Begleitung einer Doula richtet sich hier insbesondere an Frauen, die keine Begleitperson haben, die sie während der Geburt emotional und körperlich unterstützt. Kontakt: Evi Reinhard, info@doula-evi.de, Homepage: www.doula-evi-de

Das Hilfetelefon "Schwangere in Not" des Bundesfamilienministeriums ist unter der Telefonnummer 0800/404-00-20 rund um die Uhr für Schwangere erreichbar. Qualifizierte Beraterinnen beraten anonym und kostenlos auf Russisch und Englisch. Das Hilfetelefon bietet auch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung unter: https://schwanger-und-viele-fragen.de

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen und gewährt finanzielle Hilfen zum Beispiel für Babykleidung und Anschaffungen für das Kind nach der Geburt. Auch geflüchtete Schwangere aus der Ukraine können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Hier der Kontakt zur Schwangerschaftsberatungsstelle beim Gesundheitsamt in Kulmbach.

Flyer der Bundesstiftung Mutter und Kind auf Ukrainisch

Телефон довіри „Насильство щодо жінок“ – Beratung auf Ukrainisch!

An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr können sich Ratsuchende anonym und kostenfrei an eine der Beraterinnen des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen wenden. Sie beraten zu allen Formen von Gewalt – einschließlich Frauenhandel, sexualisierte und Häusliche Gewalt sowie Zwangsprostitution – und vermitteln bei Bedarf an Unterstützungseinrichtungen vor Ort, wie Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser. Die Rufnummer 08000/116-016 ist nur aus deutschen Telefon- und Mobilnetzen heraus erreichbar. Auch ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Nummer angerufen werden.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000/116-016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich.

SOS-Kinderdorf hat die „SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime“ eingerichtet, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Sie hilft dabei, Kinder- und Jugendgruppen aus ukrainischen Heimen in eine sichere Unterkunft zu vermitteln. Wichtig ist, dass die jungen Menschen als Gruppe mit ihren Begleitpersonen zusammenbleiben können und dass für sie eine bedarfsgerechte Betreuung und Begleitung in Deutschland sichergestellt wird. Wenn Sie Kenntnis davon erhalten, dass eine solche Gruppe eine Flucht nach Deutschland plant, sich auf dem Weg nach Deutschland befindet oder nach Deutschland eingereist ist und eine Unterkunft benötigt, so wenden Sie sich bitte an diese Meldestelle.

Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes hilft bei der internationalen Suche nach Familienangehörigen - die Telefonnummer lautet: 089/680-773 -111

Medizinische Hilfe

Geflüchtete erhalten bei Bedarf vom Sozialamt Kulmbach einen Krankenschein zur (zahn-)ärztlichen Behandlung. Dieser wird jeweils für ein Quartal ausgestellt. Es besteht freie Arztwahl. Überweisungen zu notwendigen Fachärzten stellt die Praxis aus, in der der Krankenschein abgegeben wurde. Sollte der Ersttermin am Landratsamt Kulmbach –Soziale Angelegenheiten– noch nicht erfolgt sein, wird der Krankenbehandlungsschein nur für den Tag der Behandlung ausgestellt.

Ein Krankenbehandlungsschein kann beim Landratsamt Kulmbach –Soziale Angelegenheiten– telefonisch bei Frau Collins (09221/707-237) oder Frau Hanisch (09221/707-256) oder gerne per E-Mail an soziale-angelegenheiten@landkreis-kulmbach.de angefordert werden. Bitte geben Sie für die Ausstellung den Namen und das Geburtsdatum des/der Geflüchteten sowie den Tag der (zahn-)ärztlichen Behandlung und, soweit bekannt, den Namen der behandelnden Arztpraxis an.

Durch Krieg und Flucht sind Geflüchtete traumatischen Erlebnissen ausgesetzt. Mit der Flucht gehen zudem Sorgen um die eigene Heimat und die dort Zurückgebliebenen einher. Herausforderungen in Bezug auf eine fremde Umgebung, Sprache und Kultur erschweren zudem den Zugang zum Gesundheits- und psychosozialen System. All diese Faktoren gefährden die Gesundheit der Geflüchteten. Deshalb ist es wichtig, die gesundheitlichen Ressourcen der geflüchteten Personen schnellstmöglich zu stärken und den Zugang zu medizinischen und präventiven Angeboten zu erleichtern.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung vorhandener Gesundheitsinformationen und -angebote, die es aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen ermöglichen, umgehend an gesundheitsbezogenen Maßnahmen teilhaben und sich Hilfe holen zu können:

Bildung

Es laufen bereits Planungen über die Bildungsträger, Erstorientierungskurse und Integrationskurse anzubieten. Die ersten Kurse starten Ende April 2022. Bitte informieren Sie sich zum Angebot und zu den Einstiegsvoraussetzunge direkt bei den Bildungsträgern im Landkreis:

  • Andrax Consulting & Training
    Ansprechpartnerin: Svitlana Wöß
    Telefon: 09221/888-94-60
    Webseite:www.andrax.org
  • bfz Kulmbach
    Telefon: 09221/6704
    Webseite: www.bfz.de
  • Peters Bildungs GmbH
    Ansprechpartnerin: Irmgard Forkel
    Telefon: 09221/605-79-15
    Webseite: www.peters-bg.de

Wir gehen außerdem davon aus, dass sich in vielen Gemeinden jetzt zeitnah ehrenamtlich getragene Sprachkurse entwickeln werden. Sobald uns nähere Informationen zu den einzelnen Initiativen vorliegen, informieren wir an dieser Stelle.

Seit Beginn des Schuljahres 2022/23 gilt für Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren, die in Kulmbach ihren Wohnsitz gemeldet haben, die uneingeschränkte Schulpflicht.

An folgenden sieben Schulstandorten sind Brückenklassen eingerichtet.

5. Jahrgangsstufe: Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach und Schule in Neuenmarkt

6. Jahrgangsstufe: Caspar-Vischer-Gymnasium in Kulmbach

7. Jahrgangsstufe: Carl-von-Linde-Realschule in Kulmbach

8. Jahrgangsstufe: Max-Hundt-Schule in Kulmbach

9. Jahrgangsstufe: Hans-Edelmann-Schule in Kulmbach

10. Jahrgangsstufe: Hans-Wilsdorf Berufsschule in Kulmbach

Es ist völlig unerheblich, an welcher Schule die jeweilige Brückenklasse angegliedert ist, da die Art der Beschulung an jeder Schule gleich ist. Die Schülerinnen und Schüler haben 19 Pflichtstunden Unterricht, davon 10 Stunden Deutsch als Fremdsprache, Mathematik und Englisch sowie vier Stunden in einem Wahlpflichtfach.

Weitere Informationen finden Sie unter https://schulamt-kulmbach.de/

Für die Erstanmeldung zum Schulbesuch beim Staatlichen Schulamt wird Folgendes benötigt:

  • ein Ausweisdokument (Reisepass oder ID-Card in lateinischer Schrift) (falls vorhanden)
  • aktuelle Adresse und Kontaktdaten wie Handynummer, E-Mail-Adresse
  • gegebenenfalls Impfausweis (in Deutschland gilt die Pflicht der Masernschutzimpfung für Schüler*innen)

Allgemeines zum Schulsystem:

In Deutschland gibt es verschiedene Schularten. Die Einschulung beginnt ab einem Alter von 6 Jahren. Die Klassen 1 bis 4 werden in der Grundschule oft in den Wohnorten der Kinder beschult. Je nach Eignung besuchen die Schülerinnen und Schüler anschließend entweder eine Mittelschule, die Realschule oder ein Gymnasium im Landkreis Kulmbach (Vollzeitschulpflicht). Anschließend kann eine duale Berufsausbildung (Ausbildung in einem Unternehmen + Besuch einer Berufsschule) oder eine Berufsfachschule oder ein Studium begonnen werden. Weitere Informationen zum Schulsystem in Deutschland und den Angeboten im Landkreis Kulmbach finden Sie auch unter https://bildungsatlas.landkreis-kulmbach.de/

Die Schulpflicht in Deutschland dauert zwölf Jahre. Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Deshalb gilt diese Schulpflicht durchaus auch für „ältere“ Jugendliche, die bereits eine Schulausbildung beendet und beispielsweise eine Berufsausbildung begonnen haben. In Deutschland findet die Berufsausbildung überwiegend im dualen System statt, das heißt für die Ausbildung ist man in einem Unternehmen angestellt, in dem man die praktischen Fertigkeiten lernt und besucht abwechselnd dazu eine Berufsschule, in der man weitere theoretische Kenntnisse erlernt. Der Besuch dieser Berufsschule erfüllt die Schulpflicht.

Wenn Sie planen, länger als 3 Monate im Landkreis Kulmbach zu bleiben und melderechtlich erfasst sind, können Sie Ihr Kind direkt in einer Kindertagesstätte anmelden, sofern dort ein freier Platz zur Verfügung steht. Wenden Sie sich bitte direkt an die in Frage kommende Kindertagesstätte beziehungsweise deren Träger.

Das Bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost und Südosteuropa an der Universität Regensburg hat eine Koordinationsstelle Ukraine eingerichtet. Die Koordinationsstelle Ukraine bündelt zum einen Informationen über Förder- und Beratungsangebote für ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen und dient diesen zum anderen als erste Anlaufstelle. Die BAYHOST-Koordinationsstelle Ukraine bietet in ihrem Internetauftritt einen Überblick über Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende und für Hochschulen, Unterstützungsprogramme für ukrainische Studierende, Jobbörsen und praktische Informationen nach der Ankunft in Bayern: https://www.uni-regensburg.de/bayhost/ukraine/koordinationsstelle-ukraine/index.html

Arbeiten

Geflüchtete dürfen nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch das Ausländeramt Kulmbach sowohl im Angestelltenverhältnis als auch im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit arbeiten. Eine gesonderte Genehmigung der Ausländerbehörde ist dann nicht mehr erforderlich.

Auch vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist bereits eine Arbeitsaufnahme möglich. Hierzu stellt die Ausländerbehörde auf Antrag eine Fiktionsbescheinigung aus.

Die Bundesagentur für Arbeit hilft allen Menschen in Deutschland, die eine Arbeit suchen. Sie ist eine öffentliche Behörde, an die Sie sich kostenfrei wenden können. Beraten und unterstützt wird zum Beispiel, …

  • wenn Sie einen Job oder eine Ausbildung suchen, 
  • eine Qualifizierung machen möchten, 
  • Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen möchten oder 
  • Deutsch lernen möchten. 

Die Agentur für Arbeit hat unter der Telefonnummer: 0911/178-79-15 eine Telefonhotlineeingerichtet (Sprachen: Ukrainisch und Russisch), die Montag bis Donnerstag von 8-16 Uhr und Freitag von 8-13 Uhr erreichbar ist. Den unten verlinkten Anmeldebogen (zweisprachig) können Personen ausfüllen, die an einer Arbeitsaufnahme interessiert sind und bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die betreffenden Personen werden dann zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. Soll für Übersetzung gesorgt werden, muss dies mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

Weiterführende Links der BA:

Sonstige Links:

Wenn Sie sich als Willkommenskraft im Landkreis Kulmbach engagieren möchte, registrieren Sie sich direkt auf der Internetseite des Staatlichen Schulamtes in Kulmbach.

Wer kommt als Willkommenskraft in Frage? Jeder, der sich einbringen möchte

Darüber hinaus kommen für die Willkommensgruppen besonders in Frage:

  • Personen mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Ehrenamtliche Kräfte aus dem Umfeld der Schule (zum Beispiel Lesepaten)
  • Personen mit einer Qualifikation in Deutsch als Fremdsprache (DaF) beziehungsweise Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Personen, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben
  • Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen
  • Lehramtsstudierende aller Schularten
  • Studierende aller Fächer
  • Aktuelle und ehemalige reguläre Vertretungs- beziehungsweise Team-Lehrkräfte sowie Unterstützungskräfte des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“.

Pädagogisches Geschick, kommunikatives Talent und die Fähigkeit zur Arbeit im Team sind ebenso von Vorteil.

Mobilität: Auto und öffentliche Verkehrsmittel

Die Preise müssen vom jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden.
Wer die Stadtbusse in Kulmbach, die Regional-, Bedarfs- und Radbusse oder die Bahn im Landkreis nutzen will, benötigt dazu stets aktuelle, umfassende und verständliche Informationen. Der kostenlose Taschenfahrplan verschafft einen Überblick über das gesamte öffentliche Nahverkehrsangebot im Nahverkehrsraum Kulmbach. Er ist bei allen Gemeindeverwaltungen des Landkreises, im Bahnhof in Kulmbach und dem Deutschen Dampflokomotiv Museum in Neuenmarkt, in der Touristinfo und dem Bürgerbüro der Stadt Kulmbach sowie bei den beteiligten Busunternehmen Omnibusverkehr Franken (Frankenbus), Stadtbus-Unternehmen Schütz, Omnibus Schuster und der Pomper-Linie erhältlich. Die Fahrpläne sind auch auf der Homepage des Landkreises Kulmbach abrufbar. Zusätzlich sind alle Fahrplandaten des Landkreises Kulmbach in den Online-Auskunftsprogrammen, wie dem Bayern-Fahrplan, abrufbar und für Umsteigeverbindungen gut geeignet: www.bayern-fahrplan.de.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehrs.

Haustiere

Haustiere in Begleitung von Geflüchteten aus der Ukraine dürfen aktuell ohne Beachtung der üblichen Regeln (zum Beispiel tollwutgeimpft) einreisen. In Deutschland angekommen, sollten die Tiere beim Veterinäramt im Landratsamt registriert werden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Telefon 09221/707-707 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-kulmbach.de. Dort wird dann auch geklärt, ob ein Tier bereits elektronisch gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft ist. Gegebenenfalls wird in Zusammenarbeit mit den praktischen Tierärzten im Landkreis die Kennzeichnung und Impfung kostenfrei für die Geflüchteten nachgeholt.

Vergünstigungen bei Einkauf und Gebühren

Um materielle Not schnell zu mildern, können Sie auf die an das Landratsamt gemeldeten Sachspenden zurückgreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind bereit zu helfen. Die Vermittlung erfolgt über das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement. Wir stellen sehr gerne einen Kontakt zwischen Ihnen und dem Spender/der Spenderin her.

Die aktuelle Sachspendenliste (sortiert nach Orten als Excel-Datei) können Sie hier einsehen.

Ansprechperson beim Landratsamt/Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement ist Birgit Ziegler.
Die Sachspendenvermittlung kann aus organisatorischen Gründen nur von Dienstag – Freitag, jeweils in der Zeit von 10 – 12 Uhr erfolgen. Melden Sie sich in dieser Zeit bitte telefonisch unter 09221/707-149 oder schreiben Sie jederzeit eine kurze Mail mit den benötigten Gegenständen an ziegler.birgit@landkreis-kulmbach.de. Eine Verfügbarkeit der Gegenstände kann nicht garantiert werden.

Weiterführende Informationen

Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat ein Hilfe-Portal für Vertriebene aus der Ukraine eingerichtet unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Informationen zu Aufenthaltsstatus, zur Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten sowie zur medizinischen Versorgung in Deutschland gebündelt.
Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Fragen und Antworten des Bundesinnenministeriums zur Einreise aus der Ukraine
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in ukrainischer Sprache
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

Bayerisches Innenministerium

Die  Seite “Hilfe in der Ukrainekrise” ist die zentrale Plattform der Staatsregierung

  • Vermittlung von Wohnungsangeboten für ankommende Menschen aus der Ukraine
  • Informationen zum Helfen durch Spenden, Dolmetschen, Wohnungsangebote und Transport von Personen
  • Koordinierung von Angebot und Nachfrage zu weiteren Diensten im Rahmen der Asylunterbringung, wie zum Beispiel Dolmetscherdienste/Sprachmittler oder Beförderungsmöglichkeiten von Personen innerhalb Bayerns

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln in ukrainischer Sprache
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#ukraine

Regierung von Oberfanken

Die Regierung von Oberfranken hat ein Informationsangebot für die ukrainischen Flüchtlinge und deren Unterstützer geschaffen.
Sie finden dieses unter Krieg in der Ukraine: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten - Regierung von Oberfranken (bayern.de)

Unter dem Punkt "Was muss ich nun als ukrainischer Flüchtling tun?" finden beispielsweise die Flüchtlinge und die Unterstützer, bei denen sie untergekommen sind, auch die E-Mail-Adresse, um Termine für eine Registrierung in der ANKER-Einrichtung Oberfranken zu beantragen und ein dafür vorgesehenes Dokument - Formular zur Registierung  (deutsch/ukrainisch) von Geflüchteten bei der ANKER-Einrichtung Oberfranken in Bamberg.