Frist beachten! Vereinspauschale beantragen

Bis spätestens 1. März 2024 haben Sportvereine die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zu stellen.

Gefördert werden Vereine, die ihren Vereinssitz im Landkreis Kulmbach haben und Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbands, des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes sind und ihre Mitglieder der jeweiligen Dachorganisation satzungsgemäß melden.

Berechnungsgrundlage der vom Freistaat Bayern und den Kommunen bereitgestellten Vereinspauschale sind die sogenannten „Mitgliedereinheiten“, die sich aus der Anzahl der Vereinsmitglieder und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiter zusammensetzen und jährlich aktuell gemeldet werden.

Unbedingt Abgabefrist einhalten

Die neuen Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen sowie einer Erklärung zur Teilung von Lizenzen (bei Lizenzaufteilung in zwei Vereinen) vollständig ausgefüllt bis spätestens 1. März 2024 dem Landratsamt Kulmbach – Herrn Ingo Hirschmann – Sportförderung – Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach vorliegen. Eine Berücksichtigung verspätet eingegangener Anträge ist leider nicht möglich.

Den Anträgen beizufügen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie eine Kopie vom aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes.

Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.

Auch Vereine, die bisher keine Vereinspauschale erhalten haben, können in den Genuss der Vereinspauschale kommen, wenn sie eine hohe Anzahl an jugendlichen Mitgliedern besitzen.

Anträge mit den zugehörigen Anlagen sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen unter diesem Link auf der Homepage des Landkreises Kulmbach bereit.

Wichtige Information für Sport- und Schützenvereine mit Energiepreiszuschuss 2023

Für Vereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 erhalten haben, gibt es eine weitere wichtige Frist zu beachten, um die volle Vereinspauschale zu erhalten.

Bis zum 30.04.2024 ist es erforderlich, dem Landratsamt einen schriftlichen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Der Verwendungsnachweis muss detailliert die tatsächlich angefallenen Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 auflisten.

Sollte der Differenzbetrag der Energieausgaben zwischen 2023 und 2021 höher sein als der bereits ausbezahlte Zuschuss, verbleibt dieser Zuschuss beim Verein. Falls jedoch der Differenzbetrag geringer ausfällt als der ausbezahlte Zuschuss, wird die Differenz zwischen den Energieausgaben und dem Zuschuss von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

Wichtig zu beachten: Sollte der Verein keinen Verwendungsnachweis vorlegen, wird der bereits ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

Eine fristgerechte und vollständige Vorlage des Verwendungsnachweises ist essenziell, um eine faire Berechnung und Zuweisung der Vereinspauschale zu gewährleisten.

Den Verwendungsnachweis als Vorlage sowie nähere Informationen finden Sie unter diesem Link auf der Seite des Landkreises Kulmbach.

 

Ansprechpartner für weitere Informationen: Landkreisjugendarbeit, Ingo Hirschmann: 09221/707-205 oder Jürgen Ziegler: 09221/707-222

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