Automatische Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird automatisch bis 4. März 2025 verlängert. Die vorhandene Aufenthaltserlaubnis muss trotz des Ablaufdatums 4. März 2024 weder ersetzt noch erneuert werden und ist somit (kraft Gesetzes) weiterhin bis 4. März 2025 gültig!

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine werden einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (Zugang zur selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit sowie der Zugang zu Sozialleistungen) automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden. Die Kostenersparnis beträgt für die Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro.

Derzeit leben in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen. (Quelle: BMI)

Zurück