Unterbringung für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren

In seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt Kulmbach für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig. Nach Art. 4 Abs. 2 AufnG sind Unterkünfte „entsprechend dem Bedarf zu errichten und zu betreiben“. Da das Landratsamt Kulmbach diese Aufgabe nicht alleine bewältigen kann, arbeiten wir in unserem Landkreis mit dem sogenannten „Betreiber-Konzept“.

Was muss ich dafür tun?

Hierbei stellen Immobilienbesitzer ihr bereits möbliertes Objekt (Haus oder Wohnung) als dezentrale Unterkunft für Asylsuchende zur Verfügung und tragen einen gewissen Teil an der Betreuung der untergebrachten Personen bei (Anwesenheitskontrolle, Hilfe bei Arztterminen, Ansprechpartner für Probleme usw.). Sie nehmen die Rolle eines Betreibers ein. Das zur Verfügung stellen der Unterkunft sowie das Erbringen der Betreuungsleistung wird mit einer Gesamtpauschale vergütet, welche pro Person und Tag der Unterbringung gezahlt wird.

Welche Unterstützung erhalte ich?

Jedoch wird ein Betreiber in der Betreuung der Asylsuchenden nicht allein gelassen. Jeder neuen Unterkunft wird für die ersten Wochen ein ehrenamtlicher Integrationsbegleiter zur Seite gestellt, welcher die entsprechende Muttersprache der untergebrachten Personen beherrscht und somit bei sprachlichen sowie kulturellen Problemen helfen kann. Des Weiteren gibt es bei den Kulmbacher Sozialverbänden (Caritasverband für den Landkreis Kulmbach e.V., Stiftung Hensoltshöhe, Geschwister-Gummi-Stiftung) Flüchtlings-, Integrations- und Migrationsberater, zu welchen die Asylsuchender mit vor allem bürokratischen Problemen hingehen können um Hilfe zu erhalten. Zudem gibt es in einigen Gemeinden des Landkreises bereits ehrenamtliche Helferkreise, welche die Asylsuchenden im Alltag unterstützen und u.a. auch erste Deutschkenntnisse vermitteln.

Und auch die entsprechenden Mitarbeiter hier im Landratsamt Kulmbach stehen stets bei jeglichen Problemen zur Verfügung.

An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen zu erhalten?

Haben auch Sie Interesse Asylsuchenden ein Zuhause zu geben? Dann melden Sie sich gerne unter wohnraum@landkreis-kulmbach.de an, um weitere Information zu erhalten.

Unterbringung für anerkannte Asylbewerber

Asylbewerber müssen aus der dezentralen Unterkunft ausziehen, sobald ihr Anerkennungsbescheid vorliegt. Sie sind dann Kunde vom Jobcenter und müssen selbst eine Wohnung suchen. Ihr Mietobjekt können Sie ebenfalls hierfür anbieten.  Schicken Sie uns gerne die notwendigen Daten für die Wohnung an wohnraum@landkreis-kulmbach.de und wir leiten Ihr Angebot an die Betreiber im Landkreis Kulmbach weiter.  Diese setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung, um alles weitere zu besprechen.  Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt Kulmbach lediglich die Kontaktdaten weiterleitet und das Jobcenter ausschließlich für die finanzielle Abwicklung für den anerkannten Asylbewerber ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Jeannette Wich