Führerscheine: Umtauschfrist beachten!

Führerschein

Aktuell sind Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder später aufgefordert, ihre alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen. Der alte Führerschein verliert nach dieser Frist seine Gültigkeit.

Gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in den neuen, einheitlichen und fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dafür gelten, je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr, gestaffelte Fristen, die hier abrufbar sind.

Aktuell sind Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder später aufgefordert, ihre alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen. Der alte Führerschein verliert nach dieser Frist seine Gültigkeit, und wer ihn weiterhin nutzt, riskiert ein Verwarngeld. Auch Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970, die die Frist bereits verpasst haben, werden gebeten, den Umtausch so bald wie möglich nachzuholen.

Wo und wie beantragen?

Der Antrag auf Führerschein-Umtausch muss bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Kulmbach (Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach) gestellt werden. Es wird dringend empfohlen, den Antrag frühzeitig und nicht erst kurz vor Ablauf der Frist einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine für die Führerscheinstelle können ausschließlich telefonisch unter 09221/707-376 oder -371 vereinbart werden. Derzeit sind kurzfristige Termine möglich. Alternativ können die Antragsunterlagen auch online heruntergeladen, ausgefüllt und per Post eingereicht werden. Ein Besuch zur Abholung des neuen Führerscheins ist dennoch notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  • Der bisherige Führerschein
  • Falls der alte Führerschein nicht vom Landratsamt Kulmbach ausgestellt wurde: eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

Kosten und Bearbeitungszeit

Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung etwa vier Wochen. Die Bürgerinnen und Bürger werden benachrichtigt, sobald der neue Führerschein zur Abholung bereit ist.

Gültigkeit und Sanktionen bei Fristversäumnis

Die neuen Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Wer die Umtauschfrist verpasst, riskiert ein Verwarngeld bei einer Verkehrskontrolle. Im Ausland können bei Kontrollen strengere Sanktionen drohen, abhängig von den jeweiligen nationalen Gesetzen.

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