Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Vermietung einer landkreiseigenen Wohnung in Stadtsteinach

lm kreiseigenen Wohnhaus Lindenweg 2 in Stadtsteinach wird zum 01.01.2024 eine Wohnung frei. Weitere Informationen können Sie der Wohnungsausschreibung entnehmen.

Allgemeinverfügungen für den Landkreis Kulmbach

Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im Rahmen einer Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/20071

Auf Grundlage von § 8 Absatz 3 und § 8a Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), Artikel 8 Absätze 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) sowie Artikel 3 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 2 Buchstabe l) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erlässt das Landratsamt Kulmbach die nachfolgende allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (allgemeiner ÖPNV) und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit einem Deutschlandticket.

Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die jüngsten Aktivitäten des Bundesgesetzgebers rechtfertigen es, bestimmte Holzfeuerungsanlagen, die die Vorgaben der 1. BImSchV nicht (mehr) einhalten können, zeitlich befristet wieder in Betrieb zu nehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hält es für zwingend erforderlich, die dafür nötigen Ausnahmezulassungen mithilfe von Allgemeinverfügungen durch die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden zu erteilen. Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher diese Bekanntmachung (PDF-Datei), um die Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Die erforderlichen Formulare können hier heruntergeladen werden:

Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus (BVDV)

Seit dem 01.01.2011 wird die Tierseuche BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Nun ist die vollständige Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher diese Allgemeinverfügung. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist demnach ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kulmbach verboten. Und in Rinderbestände dürfen ab dem 15. Mai 2021 auch nur noch BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.

Geflügelpest

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen wurden vom Landratsamt Kulmbach, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort, durch Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest bekannt gegeben. Übersicht zum Schutz vor der Geflügelpest aufrufen.

Ämtsblätter

Die Amtsblätter des Landkreises Kulmbach aus dem laufenden Jahr und dem Vorjahr können Sie auf der Seite Amtsblätter als PDF-Dateien herunterladen.