Geflügelpest / Aviäre Influenza (AI)
Nachdem sich die Geflügelpestsituation in Bayern über die Sommermonate hinweg beruhigt hatte, wurde am 28.10.2022 ein erster HPAI (hochpathogene aviäre Influenza/Geflügelpest) – Ausbruch in einer kleinen Hobby-Entenhaltung bestätigt. Seitdem gab es in Bayern insgesamt drei weitere Ausbrüche in Hobby-Geflügelhaltungen. Zusätzlich mussten in Bayern eine Reihe von Geflügelhaltungen amtlich auf HPAI untersucht werden, da diese über den Zukauf von Tieren Kontakt zu Ausbruchsbetrieben in Nordrhein-Westfalen hatten. Diese Untersuchungen verliefen bislang negativ.
In Norddeutschland kam das Geflügelpestgeschehen über die Sommermonate, anders als in früheren Jahren, nicht zum Erliegen. Seit Juni 2022 sind in Deutschland 294 neue Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt worden. Außerdem wurden seitdem 63 Ausbrüche von HPAI in Geflügelbeständen gemeldet. Als Einschleppungswege in die Betriebe wurden ermittelt: Zukauf von Geflügel, Kontakt zu Wildtieren und Infektion durch benachbartes Geflügel.
Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach
In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der Seuchenausbrüche bei gehaltenen Vögeln und der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa aktuell als hoch eingestuft. Erschwerend kommt hinzu, dass der Handel mit Lebendgeflügel ein erhebliches Risiko zur Verschleppung von HPAIV birgt.
Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest
Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, wurde es notwendig,
- die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe durch diese Allgemeinverfügung zu beschränken.
- zur bayernweiten Sicherstellung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen eine Allgemeinverfügung bzgl. betriebsbezogener Biosicherheitsmaßnahmen, dem Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art sowie das Fütterungsverbot von Wildvögeln zu erlassen.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.