Geflügelpest / Aviäre Influenza (AI)

Seit Oktober 2022 bis Juli 2023 wurden in Bayern 15 Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln/Geflügel festgestellt und HPAI Viren in 232 Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen. Nach einer zwischenzeitlich rückläufigen Entwicklung der HPAI-Fallzahlen bei Wildvögeln in den Sommermonaten wurden in Bayern wieder eine Reihe von HPAI-Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen.

Seit dem Sommer zeigte sich eine Zunahme von HPAI-Infektionen bei Möwen. U. a. kam es hier zu folgenschweren Infektionsgeschehen in lokalen Kolonien mit Hunderten von verendeten Vögeln. Es wurden vermehrt und z. T. massenhaft verendete Möwen im Umkreis von Brutstätten an Seen und Flussufern in verschiedenen Landkreisen geborgen.

Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach

Aufgrund der nach wie vor auftretenden HPAI-Infektionen bei Wildvögeln sowie der lokalen Massensterben bei Möwen muss auch in Bayern für den Eintrag von HPAI in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln noch von einem hohen Risiko ausgegangen werden. Wegen der derzeit noch angespannten HPAI-Lage wird in Bayern auch im Hinblick auf die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe noch von einem erhöhten Risiko ausgegangen. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind hier weiterhin geboten.

Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, wurde es notwendig,

  • die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe durch diese Allgemeinverfügung zu beschränken.
  • zur bayernweiten Sicherstellung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen eine Allgemeinverfügung bzgl. betriebsbezogener Biosicherheitsmaßnahmen, dem Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art sowie das Fütterungsverbot von Wildvögeln zu erlassen.

Nach eingehender Risikobewertung konnte das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art per Allgemeinverfügung aufgehoben werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Kontakt zum Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach

Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221/707-707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.

Das Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach weist nochmals auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Anzeige einer Geflügelhaltung hin: Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die bislang ihrer Pflicht zur Meldung noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinäramt unter Angabe der erforderlichen Daten anzuzeigen (Name, Anschrift des Halters, Art und Anzahl des im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügels, Nutzungsart und Standort der Tiere, Betriebsnummer).