Informationen zur Geflügelpest / Aviäre Influenza (AI)

Aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, bei Wild- und Hausgeflügel, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Zu einer Erkrankung kommt es in aller Regel dann, wenn Viren der Subtypen H5 oder H7 beteiligt sind. Die hochpathogene Form dieser Subtypen kann die äußerst ansteckende und oft tödlich verlaufende „Geflügelpest“ auslösen. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Ein Anstieg von Einträgen, insbesondere in Wildvogelpopulationen ist erkennbar.

Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebende Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.

Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind weiterhin geboten. Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von hochpathohenen aviären Influenzavirus (HPAIV)-Infektionen sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb und die Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten weiterhin den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei solchen verendet aufgefundenen Wildvögeln durch.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, wurde es notwendig,

  • die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe durch diese Allgemeinverfügung zu beschränken.
  • zur bayernweiten Sicherstellung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen eine Allgemeinverfügung bzgl. betriebsbezogener Biosicherheitsmaßnahmen, dem Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art sowie das Fütterungsverbot von Wildvögeln zu erlassen.

Nach eingehender Risikobewertung konnte das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art per Allgemeinverfügung aufgehoben werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) und auf der Seite des Friedrich Löffler Instituts (www.fli.de) jeweils unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Kontakt zum Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach

Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221/707-707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.

Das Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach weist nochmals auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Anzeige einer Geflügelhaltung hin: Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die bislang ihrer Pflicht zur Meldung noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinäramt unter Angabe der erforderlichen Daten anzuzeigen (Name, Anschrift des Halters, Art und Anzahl des im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügels, Nutzungsart und Standort der Tiere, Betriebsnummer).