Einzelhausprämierung „Gärten für Mensch und Natur“

Lebendig gestaltete Anwesen, begrünte Vorgärten und ein vielfältiges Dorfgrün prägen den Charakter unserer Dörfer und Städte. Um vorbildliche Leistungen der Ortsbürger auf dem Gebiet der Dorfverschönerung herauszustellen und zu fördern, vergibt der Landkreis im Rahmen des eigenständigen Wettbewerbs „Gärten für Mensch und Natur“ wertvolle Einzelhauspreise.

Kriterien

  • Es können aus jeder Ortschaft des Landkreises Kulmbach entsprechend der Einwohnerzahl ein bzw. zwei, drei Anwesen gemeldet werden.
  • Die auswertende Entscheidung über die jeweiligen Einzelanwesen bleibt den Verantwortlichen für die Ortsverschönerung - unter Beachtung der Richtlinien - selbst überlassen.
  • Die Voraussetzung für die Meldung eines Einzelanwesens besteht darin, dass eine naturnahe Gestaltung und Erhaltung das Anwesen prägt.
  • Die einzelnen Merkmale sollen natürliche und dauerhafte Lebensräume sein, wie zum Beispiel der Lebensraum großkroniges Laubgehölz, oder der Lebensraum Naturhecke, oder der Lebensraum Gartenteich, oder der Lebensraum Trockenmauer, oder der Lebensraum Fassadengrün, oder der Lebensraum Obst- und Blumenwiese oder ein Bauerngarten.
  • Bei der Auswahl von geeigneten Einzelhäusern innerhalb einer Ortschaft ist darauf zu achten, dass eine Zeit von mindestens 8 Jahren zwischen der letzten und der nächsten Anmeldung liegt

Anmeldung

Entsprechende Gärten und Anwesen können jedes Jahr ab Juli vom örtlichen Gartenbauverein oder der Gemeinde über das Online-Formular gemeldet werden. Anmeldeschluss ist der 01. November 2023.

Ausgabe der Ehrenkacheln

Die handbemalten Ehrenkacheln stehen ab Ende Oktober zur Verfügung und können nach vorheriger Vereinbarung im Landratsamt bei der Kreisfachberatung abgeholt werden.