Dokumente Ausländerwesen

Anschrift und Kontakt

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: +49 (0)9221 707 0
Fax: +49 (0)9221 707 240
E-Mail: auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de

Öffnungszeiten

Montag: 07:45 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:45 – 15:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:45 – 17:30 Uhr
Freitag: 07:45 – 12:30 Uhr

Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail unter auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de möglich.

Formulare, Merkblätter und Online-Verfahren

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung / Informationen zur Negativbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
zum Zwecke: Besuch, Eheschließung, Familienzusammenführung, Sonstiges

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (bitte Anlage V beachten!) / Anlage V

Antrag auf Namensänderung

Sofern Sie Ihre Einbürgerung nicht über das  BayernPortal online beantragen möchten, können Sie diese mit den folgenden Dokumenten beantragen.

Nachdem Sie den Antrag mit der Online-Ausfüllhilfe ausgefüllt haben, müssen Sie diesen ausdrucken und unterschreiben. Neben dem Formular müssen Sie auch den Fragebogen, die Datenschutzerklärung und das Bekenntnis ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Sie können die Dokumente sodann per Post an Landratsamt Kulmbach, SG 32, Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach schicken, oder diese persönlich an unserem Empfang abgeben.

Einbürgerung (Antrag - Online-Ausfüllhilfe)

Ergänzende Dokumente zum Antrag Einbürgerung (diese Dokumente erhalten Sie auch mit Absenden der Online-Ausfüllhilfe):

  • Fragebogen für Einbürgerungsbewerber zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Datenschutzerklärung (Information zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Staatsangehörigkeitsbehörde)
  • Bekenntnis

 

Wichtige Hinweise

Vorbeglaubigung, Apostille und Legalisation

Legalisation und Apostille sind amtliche Beglaubigungsvermerke über die Echtheit und Richtigkeit einer Personenstandsurkunde oder sonstigen Urkunde (zum Beispiel Meldebescheinigung), wenn diese Urkunde im Ausland verwendet werden soll.

Die Erteilung der Apostille bzw. Beglaubigung für die Legalisation erfolgt durch die Regierung von Oberfranken.

Für Urkunden, die von Gemeinden bzw. Standesämtern im Landkreis Kulmbach ausgestellt wurden, ist eine vorherige Vorbeglaubigung durch das Landratsamt erforderlich.

Als besondere Serviceleistung senden wir die Urkunde nach Vorbeglaubigung direkt weiter an die Regierung von Oberfranken, die Ihnen die Urkunde nach erfolgter Bearbeitung auf dem Postweg wieder zurücksendet.