Dokumente Ausländerwesen

Anschrift und Kontakt

Landratsamt Kulmbach
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Telefon: +49 (0)9221 707 0
Fax: +49 (0)9221 707 240
E-Mail: auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de

Öffnungszeiten

Montag: 07:45 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:45 – 15:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:45 – 17:30 Uhr
Freitag: 07:45 – 12:30 Uhr

Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail unter auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de möglich.

Formulare, Merkblätter und Online-Verfahren

Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
zum Zwecke: Besuch, Eheschließung, Familienzusammenführung, Sonstiges

Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (bitte Anlage V beachten!) / Anlage V

Antrag auf Namensänderung

Sie können die Einbürgerung über das BayernPortal online beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung über das BayernPortal ebenfalls der unten aufgeführte Fragebogen, die Datenschutzerklärung und das Bekenntnis sowie alle notwendigen Nachweise einzureichen sind.

Diese Unterlagen können Sie im BayernPortal hochladen.

Sofern Sie Ihre Einbürgerung nicht über das  BayernPortal online beantragen möchten bzw. können, ist die Antragstellung mit folgenden Dokumenten möglich:

Einbürgerung (Antrag - Online-Ausfüllhilfe)

Nachdem Sie den Antrag mit der Online-Ausfüllhilfe ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail. Diese E-Mail enthält den ausgefüllten Antrag und auch den Fragebogen, die Datenschutzerklärung und das Bekenntnis. Bitte drucken Sie alle Dokumente aus und unterschreiben diese (Nachweise), sodann per Post an Landratsamt Kulmbach, SG 32, Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach schicken, oder diese persönlich an unserem Empfang abgeben.

Wichtige Hinweise

Vorbeglaubigung, Apostille und Legalisation

Legalisation und Apostille sind amtliche Beglaubigungsvermerke über die Echtheit und Richtigkeit einer Personenstandsurkunde oder sonstigen Urkunde (zum Beispiel Meldebescheinigung), wenn diese Urkunde im Ausland verwendet werden soll.

Die Erteilung der Apostille bzw. Beglaubigung für die Legalisation erfolgt durch die Regierung von Oberfranken.

Für Urkunden, die von Gemeinden bzw. Standesämtern im Landkreis Kulmbach ausgestellt wurden, ist eine vorherige Vorbeglaubigung durch das Landratsamt erforderlich.

Als besondere Serviceleistung senden wir die Urkunde nach Vorbeglaubigung direkt weiter an die Regierung von Oberfranken, die Ihnen die Urkunde nach erfolgter Bearbeitung auf dem Postweg wieder zurücksendet.