Waldbrandgefahr: Umsicht bei Sonnwendfeuern!

Die Waldbrandgefahr ist in weiten Teilen Bayerns, insbesondere in Oberfranken und Kulmbach derzeit wieder sehr groß. Am kommenden Wochenende wird der Landkreis Kulmbach die Waldbrandstufe 4/5 erreichen.

Die Regierung von Oberfranken hat aufgrund der Warnungen des Deutschen Wetterdienstes Luftbeobachtungsflüge für ganz Oberfranken angeordnet.

Dabei gilt:
Feuer, die in Waldnähe abgebrannt werden sollen, sind ab Waldbrandgefahrenstufe 4 nicht mehr zulässig! 
Aber auch Sonnwendfeuer an anderen Stellen, insbesondere auf trockenen Wiesenflächen, sind in der aktuellen Situation nicht ungefährlich. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass vor dem Abbrennen eine Abstimmung mit der Gemeinde oder der örtlichen Feuerwehr erfolgen sollte, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen der vorhandenen Gefährdungslage anzupassen.

Ein Verbot für das Abbrennen von Sonnenwendfeuern bei entsprechender Gefährdungslage wird nicht vom Landratsamt ausgesprochen. Zuständig hierfür sind die Gemeinden als unterste Sicherheitsbehörden. Diese können gegebenenfalls auch Auflagen erteilen. 

Die derzeitige Trockenheit und der teils niedrige Wasserstand von Gewässern verschärfen die Gefahr von Freiflächen- bzw. Waldbränden und erschweren zudem deren Bekämpfung. 

Das Landratsamt Kulmbach appelliert deshalb weiterhin an alle Waldbesucher, sich unbedingt an das geltende Rauchverbot im Wald zu halten und bei Freizeitaktivitäten besonders aufmerksam zu sein. Im Wald gilt jetzt äußerste Vorsicht! Die Böden sind vielerorts mit trockenen, leicht entzündlichen Zweigen und Nadeln bedeckt. Bereits ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe können ausreichen, um einen folgenschweren Brand auszulösen.

Auch das von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren ausgehende Risiko ist hoch: Schon im Eigeninteresse sollte man keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Im Einvernehmen mit der Feuerwehrführung empfiehlt das Landratsamt Kulmbach allen Waldbesitzern dringend, bei Waldarbeiten anfallendes Holz, Reisig oder Kronenmaterial nicht zu verbrennen, sondern abzutransportieren oder zu hacken. 

Ebenso sollte Grillen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen. Geeignete Löschmittel sind in unmittelbarer Nähre des Grillplatzes vorzuhalten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind zudem aufgefordert, achtsam und umsichtig zu sein. Wer Rauch oder Feuerschein in Wäldern oder auf Freiflächen entdeckt, sollte umgehend über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren.

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