Pflichtumtausch für Führerscheine: Frist beachten!

Die aktuelle Phase des Führerschein-Pflichtumtauschs betrifft Bürgerinnen und Bürger mit Ausstellung eines Kartenführerscheins in den Jahren 2002 bis 2004. Das Landratsamt Kulmbach weist darauf hin, dass der Umtausch schon jetzt und nicht erst kurz vor Fristende beantragt werden sollte, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann.
Bis 2013 wurden Führerscheine unbegrenzt ausgestellt. Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, d.h. dass alle sich im Umlauf befindenden Führerscheine den neuesten, in dieser Richtlinie festgeschriebenen, Standards zur Fälschungssicherheit, Einteilung der Fahrerlaubnisklassen usw. entsprechen.
Deshalb ist es notwendig, dass auch o.g. unbegrenzte Führerscheine getauscht werden, damit sie eben diese Standards erfüllen und wieder "auf dem neusten Stand" sind. Mitte Februar 2019 hat der Bundesrat daher den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen sowohl eine Überlastung der zuständigen Behörden als auch lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden.
Alles Wissenswerte sowie die entsprechenden Umtauschfristen finden Sie auf der Seite der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Kulmbach