Landkreis: Positives Jahresergebnis 2024

Während sich die Finanzlage der Kommunen in Bayern und bundesweit dramatisch verschlechtert, zeigt sich der Landkreis Kulmbach in einer stabilen und vergleichsweise erfreulichen Situation.
Schwierige Gesamtlage in Bayern – Kulmbach trotzt dem Trend
Die bayerischen Kommunen verzeichnen seit 2022 ein beispielloses Finanzierungsdefizit: Aus einem leichten Plus von 0,5 Mrd. € wurde 2023 ein Minus von 2,5 Mrd. €, 2024 gar -5,4 Mrd. €. Im ersten Halbjahr 2025 beläuft sich das Defizit bereits auf 4,6 Mrd. €, und ein weiterer Anstieg gilt als sicher. Ursache ist die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen: Während die Kommunen mittlerweile mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben tragen, stehen ihnen dafür nur rund 14 % der staatlichen Einnahmen zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders erfreulich, dass der Landkreis Kulmbach im Jahr 2024 ohne Defizit abschließen konnte.
Haushalt 2024: Keine Rücklagenentnahme, keine Kreditaufnahme
Im Haushaltsjahr 2024 war keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage notwendig – veranschlagt waren ursprünglich 775.000 €. Noch bemerkenswerter: Die geplante Kreditaufnahme von 3,45 Mio. € konnte vollständig vermieden werden. Dadurch verminderten die 2024 gezahlten Tilgungen von rd. 1,2 Mio. € in dieser Höhe weiter die Landkreisverschuldung.
Schuldenstand auf historischem Tief
Der Schuldenstand des Landkreises Kulmbach sank bis zum 31.12.2024 auf rund 3,3 Mio. € – den niedrigsten Wert seit Bestehen des Landkreises in seiner heutigen Form. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 2007 bedeutet dies einen Rückgang um rund 89 %.
Dieser massive Schuldenabbau kommt durch die verringerte Zinslast vor allem den Kommunen im Landkreis zugute: (siehe auch Seite 21.8 Erläuterung Sitzungsvorlage)
- 2024: die gezahlten Kreditzinsen entsprachen 0,08 Punkten Kreisumlage
- 2014: 1,31 Punkte
- 2004: 2,73 Punkte
Kreisumlage im bayernweiten Vergleich günstig
Mit einem Hebesatz von 44,9 % lag Kulmbach 2024 sowohl unter dem oberfränkischen Durchschnitt (46,02 %) als auch deutlich unter dem bayernweiten Durchschnitt (47,8 %). Auch 2025 bleibt der Landkreis mit 47,7 % günstiger als der landesweite Schnitt, der erstmals über 50 % liegt.
Positive Entwicklungen in vielen Bereichen
Besonders erfreulich sind die Verbesserungen im Verwaltungshaushalt 2024, die in Summe die wenigen Verschlechterungen überwiegen. Zu den wichtigsten positiven Abweichungen gehören:
- Personalaufwand: +613 T€
- Verwaltungsbedarf: +594 T€
- Gebäudebewirtschaftung: +441 T€
- Jugendhilfe: +563 T€
- Sozialhilfe/Grundsicherung/AsylbLG: +343 T€
- Bürgergeld (SGB II): +595 T€
- Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung, ÖPNV: +1.003 T€
- FAG-Zuweisungen/Finanzwirtschaft: +850 T€
Demgegenüber ergaben sich 2024 nur zwei größere Haushaltsverschlechterungen: im allgemeinen Schulaufwand (–625 T€) sowie im Bereich Gesundheitswesen (–131 T€).
Investitionen und Gesamtvolumen
Die Investitionsausgaben beliefen sich 2024 auf knapp 7,2 Mio. €. Das Gesamtvolumen der Jahresrechnung betrug 112,37 Mio. €, davon rund 100,8 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 11,7 Mio. € im Vermögenshaushalt.
Fazit von Landrat Klaus Peter Söllner
Trotz der äußerst angespannten bundes- und landesweiten Rahmenbedingungen steht der Landkreis Kulmbach solide da:
- alle Investitionen erfolgten 2024 ohne neue Kredite,
- niedrigster Schuldenstand der Geschichte,
- günstige Kreisumlage im oberfränkischen und bayernweiten Vergleich,
- zahlreiche Einsparungen im Verwaltungshaushalt, insbesondere lag die Personalausgabenentwicklung in den letzten 10 Jahren sehr deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
Dies ist auch ein sichtbarer Erfolg der jahrelangen Konsolidierungsmaßnahmen – unterstützt durch den Freistaat Bayern – und ein starkes Signal für die kommunale Handlungsfähigkeit des Landkreises Kulmbach in schwierigen Zeiten.
Besonders hervorzuheben ist auch die positive Situation beim Klinikum Kulmbach: Ein absolutes Vorzeigehaus, das im Gegensatz zu fast allen anderen kommunal getragenen Krankenhäusern bislang noch keine finanzielle Unterstützung der Trägerkommunen benötigt.