Frist für Vereinspauschale

Auch in diesem Jahr können Sportvereine wieder einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale stellen. Abgabefrist ist bis zum 2. März 2026.

Die Förderung richtet sich an Vereine mit Sitz im Landkreis Kulmbach, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbands, des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes sind und ihre Mitglieder der jeweiligen Dachorganisation satzungsgemäß gemeldet haben.

Berechnungsgrundlage der Vereinspauschale

Die Höhe der Vereinspauschale basiert auf den sogenannten „Mitgliedereinheiten“, die sich aus der Anzahl der Vereinsmitglieder sowie der eingesetzten Übungsleiter zusammensetzen. Zusätzlich können Vereine mit einem hohen Anteil jugendlicher Mitglieder von der Förderung profitieren, selbst wenn sie bisher keine Vereinspauschale erhalten haben.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge müssen zusammen mit den folgenden Unterlagen vollständig ausgefüllt bis spätestens Montag, den 2. März 2026, beim Landratsamt Kulmbach – Lena Krauß, Sportförderung, Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach – eingereicht werden:

  • Übungsleiterausweise
  • Erklärung zur Teilung von Lizenzen (bei Lizenzaufteilung)
  • Jährliche Mitgliedermeldung an die Sportverbände
  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids des Finanzamts

Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen und Downloads

Anträge mit den zugehörigen Anlagen sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Kulmbach bereit.

Ansprechpartner für weitere Informationen:
Landkreisjugendarbeit, Lena Krauß: 09221/707-205 oder Jürgen Ziegler: 09221/707-222

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