Freie Fahrt für die Müllabfuhr - Lichtraumprofil ist Pflicht!

Damit die Müllabfuhr pünktlich, sicher und reibungslos die Tonnen leert, ist eines unerlässlich: freie Durchfahrt für die Fahrzeuge!
Die Einhaltung des sogenannten Lichtraumprofils ist gesetzlich vorgeschrieben - und betrifft alle Grundstückseigentümer.
Was bedeutet das konkret?
Überhängende Äste, zugewachsene Hecken oder versperrte Wege behindern Müllfahrzeuge, gefährden Personal und führen zu unnötigen Verzögerungen. Die Folge: Im schlimmsten Fall wird die Tonne nicht geleert.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen:
- Höhe über Straßen: mindestens 4,50 Meter
- Höhe über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 Meter
- Seitlicher Abstand: mindestens 0,75 Meter von der Fahrbahnkante
Diese Werte gelten für öffentliche Wege ebenso wie für private Zufahrten, wenn dort Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Grundstücke und schneiden Sie überhängendes Grün rechtzeitig zurück. Die Müllabfuhr dankt - und Sie vermeiden mögliche Kosten durch verpasste Leerungen oder Gefährdungen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Abfallberatung (Herr Detlef Zenk, 09221/707-199; zenk.detlef@landkreis-kulmbach.de).