Buchsbaumzünsler - Hinweise zur Entsorgung von Grüngutabfällen


Mit dem Frühling kehrt nicht nur die Blütezeit zurück, sondern leider auch ein ungebetener Schädling: Der Buchsbaumzünsler hat sich stark ausgebreitet und zahlreiche Buchshecken befallen.
Aus diesem Anlass gibt der Landkreis Kulmbach wichtige Informationen zur sachgerechten Entsorgung der befallenen Pflanzenreste.
Bisher mussten Grüngutabfälle, welche vom Buchsbaumzünsler befallen sind, verpackt in starken Säcken über den Restmüll entsorgt werden.
Aufgrund der mittlerweile nicht mehr zu stoppenden Verbreitung des Schädlings hat der Landkreis Kulmbach nunmehr entschieden, dass sämtliche Grüngutabfälle, die durch den Befall des Buchsbaumzünslers entstehen, auf den Grüngut-Kompostierungsanlagen entsorgt werden dürfen. Hier natürlich unverpackt.
Eine Kompostierung im eigenen Garten wird aufgrund der fehlenden Hygienisierung (Abtöten von Schädlingen und Sporen) nicht empfohlen.