Bestellung der Kreisjagdberater für weitere fünf Jahre

Personengruppe
v.l.: Heinrich Rauh (Sachgebietsleiter Jagdrecht); Harald Höhn (Stellvertretender Kreisjagdberater); Thomas Schmidt (Sachbearbeiter); Clemens Ulbrich (Kreisjagdberater); Landrat Klaus Peter Söllner; Oliver Hempfling (Leiter Abt. 3 Öffentl. Sicherheit); nicht auf dem Bild: Michael Sack (Stellvertretendes Mitglied Jagdbeirat)

Clemens Ulbrich und Harald Höhn sind erneut als Kreisjagdberater bzw. als stellvertretender Kreisjagdberater bestellt worden. Darüber hinaus wurde Michael Sack als stellvertretendes Mitglied für den Jagdbeirat bestellt.

Der Landkreis gibt bekannt, dass Clemens Ulbrich erneut als Kreisjagdberater und Harald Höhn als stellvertretender Kreisjagdberater bestellt wurden. Beide werden weitere fünf Jahre in ihren Ämtern tätig sein und die Jagdbehörde weiterhin mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ihrer Erfahrung unterstützen. Darüber hinaus wurde Michael Sack als stellvertretendes Mitglied für den Jagdbeirat bestellt. Herr Sack vertritt die Interessen der Jagdgenossenschaften. Der Jagdbeirat ist zur Beratung aller Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen auf dem Gebiet des Jagdwesens bei jeder Jagdbehörde gebildet.

Clemens Ulbrich, der bereits seit dem 1. April 2004 als Kreisjagdberater fungiert, hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten als herausragender Experte und verlässlicher Berater erwiesen. Mit seiner tiefgehenden Kenntnis des Jagdwesens und seiner Fähigkeit, zwischen den verschiedenen Interessen der Jägerschaft, Land- und Forstwirtschaft zu vermitteln, genießt er hohes Ansehen sowohl bei den Jägern als auch bei den Landwirten und Förstern.

Harald Höhn, der seit dem 1. April 1998 als stellvertretender Kreisjagdberater tätig ist, bringt ebenfalls eine langjährige Erfahrung und umfassende Fachkompetenz mit in das Amt. Seine Rolle als stellvertretender Berater ist von großer Bedeutung für die kontinuierliche und sachkundige Beratung der Jagdbehörde.

Die Aufgaben der Kreisjagdberater umfassen die sachverständige Beratung der Jagdbehörde, die Unterstützung bei jagdlichen Entscheidungen und die Förderung eines gerechten Ausgleichs der Interessen aller am Jagdwesen Beteiligten. Um diese anspruchsvollen Aufgaben erfüllen zu können, werden Jagdberater nur aus dem Kreis der anerkannten und jagdlich bewährten Fachleute bestellt. Sie müssen über eine hohe fachliche Expertise, unparteiische Entscheidungsfähigkeit und die notwendige Zeit zur Ausübung ihres Amtes verfügen.

Die Bestellung erfolgt nach Anhörung des Jagdbeirates und ist auf fünf Jagdjahre begrenzt. Es ist vorgesehen, dass die Jagdberater keine wichtigen Ämter in Organisationen der im Jagdbeirat vertretenen Interessengruppen begleiten, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die erneute Bestellung von Herrn Ulbrich und Herrn Höhn ist ein Ausdruck des Vertrauens in ihre Fähigkeiten und ihres unermüdlichen Einsatzes für das Jagdwesen im Landkreis. Beide Herren werden weiterhin sicherstellen, dass die Jagdbehörde sachkundig beraten wird und ein gerechter Ausgleich der Interessen der Jäger, Landwirte und Förster erreicht wird.

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