Abgabefrist beachten!

Verwendungsnachweis für den Energiepreiszuschuss im Zusammenhang mit Vereinspauschale 2024 bis zum 30.04.2024 einreichen.

Die Zeit drängt für Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kulmbach: Bis zum 30.04.2024 müssen Vereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 erhalten haben, dem Landratsamt einen schriftlichen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser Nachweis muss detailliert die tatsächlich angefallenen Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 auflisten.

Eine fristgerechte und vollständige Vorlage des Verwendungsnachweises ist essenziell, um eine faire Berechnung und Zuweisung der Vereinspauschale zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtvorlage des Verwendungsnachweises der bereits ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen wird.

Hintergrundinformation: Die Vereinspauschale wird jährlich vom Freistaat Bayern und den Kommunen bereitgestellt und richtet sich an Sportvereine im Landkreis Kulmbach. Diese Förderung ist für Vereine gedacht, die Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbands, des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbunds sind und ihre Mitglieder der jeweiligen Dachorganisation satzungsgemäß melden.

Die Berechnungsgrundlage der Vereinspauschale sind die sogenannten „Mitgliedereinheiten“, die sich aus der Anzahl der Vereinsmitglieder und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiter zusammensetzen und jährlich aktuell gemeldet werden.

Der Verwendungsnachweis für den Energiepreiszuschuss im Zusammenhang mit Vereinspauschale 2024 muss bis spätestens 30. April 2024 dem Landratsamt Kulmbach – Herrn Ingo Hirschmann – Sportförderung – Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach vorliegen. Eine Berücksichtigung verspätet eingegangener Anträge ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Kulmbach unterwww.landkreis-kulmbach.de/service-verwaltung/formulare-merkblaetter-online-verfahren/landkreisjugendarbeit bereit.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Ingo Hirschmann vom Landratsamt Kulmbach gerne zur Verfügung.

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