Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Neuerteilung der wasserrechtlichen Gestattungen für den Betrieb der Wasserkraftanlage „Kraftwerk Rothwind“, Kraftwerk 1, 95336 Mainleus, sowie Erteilung einer Plangenehmigung für die gewässerbaulichen Maßnahmen

im Zusammenhang mit der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Wehrbereich; hier: Anhörungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 11 Abs. 2, § 11 a WHG, Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 BayVwVfG

Mit Beschluss des Bezirksamtes Kulmbach vom 24.10.1929 wurde die Wasserkraftanlage „Kraftwerk Rothwind“, Kraftwerk 1, 95336 Mainleus, erstmalig wasserrechtlich gestattet. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 28.11.1953 nachträglich bis zum 31.03.2023 befristet.

Die Kraus-Krönninger WKW Rothwind KG beabsichtigt, als derzeitige Eigentümerin des Kraftwerkes Rothwind eine Neuerteilung der wasserrechtlichen Gestattungen für den Betrieb der Wasserkraftanlage.

Im Rahmen der Neuerteilung des Wasserrechts erfolgt eine Modernisierung bzw. ein Umbau der Anlage im Wehrbereich, welcher einer Verbesserung der gesamtökologischen Situation am Betriebsstandort dient.

Der Antrag sowie die zugehörigen Planunterlagen können vom 08.06.2026 bis 07.07.2026 digital eingesehen werden (Auslegungsfrist). Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine andere Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG). Dieses Verlangen ist unter Nennung des o.g. Aktenzeichens und Angabe von Gründen schriftlich gegenüber dem Landratsamt Kulmbach, Untere Wasserrechtsbehörde, geltend zu machen oder per E-Mail an poststelle@landkreis-kulmbach.de zu richten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 22.05.2026 und der Anlage 1 zur Bekanntmachung (Übersichtskarte).

Der Antrag sowie die Planunterlagen können in der folgenden Tabelle abgerufen werden.

Kraftwerk Rothwind - Antrag und Planunterlagen

Bekanntmachung über eine nachträgliche Anordnung eines Emissionsgrenzwertes und des Messturnus bei der Kulmbacher Brauerei AG, Lichtenfelser Str. 9, 95326 Kulmbach

Die Kulmbacher Brauerei AG, Lichtenfelser Str. 9, 95326 Kulmbach, betreibt eine Brauerei, die gemäß Nr. 7.27.1 des Anhang 1 der 4. BImSchV eine immissionsschutzrechtliche genehmigungsbedürftige Anlage darstellt. Bei der Anlage handelt es sich darüber hinaus gem. § 3 der 4. BImSchV i. V. m. Nrn. 7.27.1 Spalte d des Anhangs 1 zur 4. BImSchG um eine Anlage, die der Richtlinie 1010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unterliegt.

Am 22.11.2023 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi-VwV) vom 10.11.2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und trat am 23.11.2023 in Kraft. Mit der NaGeMi-VwV werden die EU-rechtlichen Vorgaben der BVT-Schlussfolgerung (EU) 2019/2031 für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie in nationales Recht umgesetzt. Diese Anordnung dient der Umsetzung der Vorgaben aus der NaGeMi-VwV.

Den ganzen Text der Bekanntmachung finden Sie hier.

Den ganzen Text der nachträglichen Anordnung finden Sie hier.

Allgemeinverfügungen für den Landkreis Kulmbach

Allgemeinverfügung des Landkreises Kulmbach über die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs durch Bezuschussung der Fahrgäste in Form der Ausgabe vergünstigter Fahrausweise im Landkreis Kulmbach

Aufgrund von Art. 17 und 21 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO), Art. 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und § 8a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erlässt der Landkreis Kulmbach als Allgemeinverfügung folgende allgemeine Vorschrift gemäß Art. 2 lit. l) und Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007:

Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus (BVDV)

Seit dem 01.01.2011 wird die Tierseuche BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Nun ist die vollständige Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher diese Allgemeinverfügung. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist demnach ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kulmbach verboten. Und in Rinderbestände dürfen ab dem 15. Mai 2021 auch nur noch BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.

Geflügelpest

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen wurden vom Landratsamt Kulmbach, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort, durch Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest bekannt gegeben. Übersicht zum Schutz vor der Geflügelpest aufrufen.

Ämtsblätter

Die Amtsblätter des Landkreises Kulmbach aus dem laufenden Jahr und dem Vorjahr können Sie auf der Seite Amtsblätter als PDF-Dateien herunterladen.