Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) – Informationen für Eltern

Wir unterstützen Sie als Schwangere, Mütter und Väter mit Kindern im Alter von 0 bis etwa 3 Jahren bei Fragen zur Entwicklung, Förderung und Erziehung Ihres Kindes. Hierbei berücksichtigen wir Ihre ganz persönliche Lebenssituation:

  • Unsicherheiten im Umgang mit Ihrem Kind
  • Überforderungssituation
  • Krankheit oder psychische Belastung
  • Sonstige Problemlagen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Wohnungsprobleme, Geldsorgen

Die KoKi berät und vermittelt

Die Koordinierende Kinderschutzstelle KoKi bietet Ihnen

  • persönliche Beratung und Unterstützung
  • Vermittlung von geeigneten Hilfen und Angeboten aus dem Gesundheitsbereich, den Frühförderstellen, der Jugendhilfe und anderen

Für jede Frage/jedes Problem findet sich eine Lösung, denn das Netz an Hilfeleistungen und Unterstützungsangeboten ist im Landkreis Kulmbach eng gestrickt.

Fragen Sie uns – wir finden heraus, wer Ihnen weiterhelfen kann und lassen Sie mit Ihrem Anliegen nicht allein.

Die KoKi berät Sie

  • kostenlos
  • vertraulich – wir unterliegen der Schweigepflicht!
  • auf Wunsch anonym
  • auch gerne in Ihrer vertrauten Umgebung oder einem anderen, neutralen Ort

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern

Checkliste für junge Eltern – was, wann und wo beantragen

Die Checkliste für junge Eltern gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Formalitäten nach der Geburt Ihres Babys erledigt werden müssen und welche Leistungen Sie bei welchen Stellen beantragen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzlich Beratung oder Unterstützungsmöglichkeiten wünschen, wenden Sie sich einfach an die KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle). Wir helfen Ihnen gerne weiter.

WasWannWoBenötigte Unterlagen
GeburtsurkundeInnerhalb einer Woche nach der GeburtStandesamt des Geburtsortes 
  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsurkunde
 
Elterngeld / Elterngeld plusInnerhalb der ersten drei Monate nach Geburt des BabysElterngeldstelle des Zentrums Bayer, Familie und Soziales (ZBFS) Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Tel. 0921/6051 oder online unter: www.zbfs.bayern.de 
  • Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeldzahlung
 
Kindergeld/ KindergeldzuschlagSpätestens bis zum 4. LebensjahrFamilienkasse Hof Ostpreußenstr. 16 95032 Hof Tel. 0800/4555530 
  • Antragsvordruck (kann auch online unter www.familienkasse.de heruntergeladen oder online gestellt werden)
  • Geburtsurkunde des Kindes
 
KrankenversicherungSo früh wie möglich nach der GeburtBei der Krankenkasse, bei der der berufstätige Elternteil versichert ist 
  • Formular der Krankenkasse
  • Geburtsurkunde des Kindes
 
Kind anmeldenSo früh wie möglich nach der GeburtEinwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern 
  • Personalausweis oder Pass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Für einen Kinderpass: Lichtbild
 
Lohnsteuerkarte ändernSo früh wie möglich nach der GeburtFinanzamt 
  • Personalausweis oder Pass
  • Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerkarte des Ehegatten
 
ElternzeitSpätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der ElternzeitArbeitgeber 
  • Schriftlicher Antrag mit Angabe über die Dauer der Elternzeit
 
VaterschaftsanerkennungVor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)Standesamt oder Jugendamt 
  • Ausweise
  • Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Babys
 

Elternbriefe online

Die 48 Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes möchten Sie dabei unterstützen, von Geburt an mit Ruhe, Freude und wachsender Sicherheit die ersten 18 Lebensjahre Ihres Kindes zu begleiten. Sie erhalten darin wertvolle Tipps und Einsichten in die verschiedenen Entwicklungsphasen Ihres Kindes.

Die Briefe sind auf die Lebensverhältnisse in Bayern zugeschnitten und enthalten Informationen zu hilfreichen Anlaufstellen und wichtigen Kontaktadressen für besondere Situationen.

Elternbriefe online:https://www.elternimnetz.de/elternbriefe/

Kinderschutz in Bayern

Damit ihnen ihre Erziehungsaufgabe gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz in Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Statsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Hebammen im Landkreis Kulmbach

Sie suchen derzeit eine Hebamme, möchten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt einen, von Hebammen geleiteten Kurs besuchen? Dann finden sie auf der Seite hebammen-kulmbach.de alle Hebammen des Landkreises, die als Vertragspartner mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zusammenarbeiten.

Geburt vertraulich

Schwanger und keiner darf es erfahren? Wir helfen über die Hotline: 0800/40-40-020

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von "Beratung & Geburt vertraulich" unter der Adresse www.geburt-vertraulich.de.

Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 ist das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen erreichbar. Damit wird betroffenen Frauen erstmals die Möglichkeit geboten, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum bundesweiten Hilfetelefon finden Sie auf unserer Seite zum Thema Häusliche Gewalt.