Jugendhilfeplanung

Der Landkreis Kulmbach will auch in Zukunft für die jungen Menschen und Familien, die in ihm leben, attraktiv und lebenswert bleiben.

Darum nehmen wir die gesetzliche Verpflichtung, eine Jugendhilfeplanung durchzuführen, auch sehr ernst.

Die Jugendhilfeplanung wurde in drei Teilbereiche aufgeteilt. Hier wurde immer zunächst der aktuelle Bestand erhoben, um dann den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für die Zukunft zu ermitteln.

Die Beteiligung der Betroffenen wurde dabei sehr groß geschrieben. Es wurden sowohl die freien Träger der Jugendhilfe (also z.B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Jugendverbände), als auch Kinder, Jugendliche und deren Eltern in die Planung mit einbezogen.

Ansprechpartner und Aufgaben

Alle Ansprechpartner und Aufgaben finden Sie im Bereich Bürgerservice auf der Seite Abteilung 6 – Soziales, Jugend, Familie und Senioren.