Angebot für eine dezentrale Unterkunft für Asylsuchende im Landkreis Kulmbach
Vermehrt werden Nachfragen zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen/Asylsuchenden in der Ausländerbehörde unseres Amtes gestellt.
Das Sachgebiet Ausländerwesen ist durch den großen Andrang der Flüchtlinge zeitlich voll eingebunden. Es ist derzeit leider nur schwer möglich, Sie hierzu umfassend persönlich zu beraten.
Deshalb bitten wir Sie darum, das nachfolgende Formular auszufüllen und bei Interesse per Mail oder auf dem Postweg an das Sachgebiet Ausländerwesen am Landratsamt Kulmbach zu senden.
- Formular "Angebot Wohnraum für Asylsuchende" als Word-Datei
Dieses Formular können Sie am Computer ausfüllen und als Anhang per Mail an eine der unten stehenden Adressen schicken. - Formular "Angebot Wohnraum für Asylsuchende" als PDF-Datei
Dieses Formular können Sie handschriftlich ausfüllen und auf dem Postweg an das Sachgebiet Ausländerwesen am Landratsamt Kulmbach senden.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen auf dieser Plattform eine Kurzübersicht zu den wichtigsten Fragen und Rahmenbedingungen rund um die Unterbringung von Flüchtlingen zu geben.
Der Landkreis Kulmbach benötigt zur dezentralen Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge Privatwohnraum in Wohnungen oder Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhäusern.
Zu erfüllende Kriterien
Wohnraum allgemein
Wohnraum, welcher durch die Ausländerbehörde belegt wird, muss voll möbliert ausgestattet sein (ähnlich einer Ferienwohnung). Es sollte neben den Schlafzimmern mindestens ein Zimmer als gemeinsames Wohnzimmer (Aufenthaltsraum) zur Verfügung stehen.
Küche/Sanitär
Es müssen eine nutzbare Küche (mit Herd, Kühlschrank und Spüle) und ausreichend Sanitäranlagen vorhanden sein. Die Küche sollte so eingerichtet sein, dass Töpfe, Pfannen, Geschirr, Geschirrtücher etc. für die Alltagsverpflegung in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Die untergebrachten Asylbewerber verpflegen sich dort selbst. Auch sollte eine Waschmaschine zur Verfügung stehen.
Schlafräume
Die Anzahl der zu beherbergenden Asylsuchenden wird durch die Ausländerbehörde festgelegt. Es muss dann jeweils ein Bett (evtl. Kinderbett), Bettwäsche in ausreichender Anzahl sowie Handtücher bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie
Die weiter oben auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Links geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Angebot für die Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie die Vordrucke und senden Sie diese per E-Mail, Fax oder auch auf dem Postweg an die Ausländerbehörde im Landratsamt. Unsere Mitarbeiter werden sich nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages und nach Prüfung des Bedarfs bei Ihnen melden, um einen Besichtigungstermin der Räumlichkeiten zu vereinbaren und das weitere Vorgehen mit Ihnen persönlich zu besprechen.
Kontakt und Anschrift
Ansprechpartner
Robert Geyer
Telefon: 09221/707-385
Telefax: 09221/707-95-385
E-Mail: wohnraum@landkreis-kulmbach.de
Jeannette Wich
Telefon: 09221/707-313
Telefax: 09221/707-95-313
E-Mail: wohnraum@landkreis-kulmbach.de
Anschrift
Landratsamt Kulmbach
Sachgebiet Ausländerwesen
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach