Landratsamt Kulmbach: Leistungen von A bis Z
Finden Sie hier Service-Leistungen des Landratsamtes und anderer Behörden und Einrichtungen auf einen Blick.
Geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung und Anmeldung zum Lehrgang
Informationen zum Thema
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und die Anmeldung zum Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin sind bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.
Die Fortbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin ist eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege auf Meisterniveau.
Der Fortbildungslehrgang dauert 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September bis Juli verteilt sind. Darin sind zwei Praktikumswochen enthalten. Die Prüfungen finden während der Fortbildungswochen statt. Anmeldungen sind jährlich bis 30. Juni an die Regierung von Oberfranken zu richten.
Organisiert wird die Fortbildung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) Laufen und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising.
Nähere Informationen bietet die Regierung von Oberfranken (siehe "Weiterführende Links").
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des BayernPortals.
Informieren Sie sich im BayernPortal über das Thema "Geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung und Anmeldung zum Lehrgang" unter Berücksichtigung der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung:
Stadt Kulmbach | Presseck |
Himmelkron | Stadtsteinach |
Kasendorf | Thurnau |
Mainleus | Trebgast |
Marktleugast | Untersteinach |
Marktschorgast | Wirsberg |
Neudrossenfeld | Wonsees |
Neuenmarkt |