Landratsamt Kulmbach: Lebenslagen
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In der Rubrik "Vor Ort" können Sie Ihre Heimatgemeinde angeben. Die Informationen werden dann in Bezug auf Ihren Wohnort aktualisiert.
Allgemeines
Informieren Sie sich über Themen rund ums Bauen; z. B. über die Raumordnung, Flächennutzungs- und Bauleitpläne und Ähnliches.
- Außenbereichssatzung; Erlass
Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
- Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften
Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten usw.) regeln.
- Bebauungsplan; Aufstellung
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
- Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
- Fassadenpreis; Verleihung
Landkreise und kreisfreie Städte können einen Fassadenpreis für besonders gelungene Neubauten, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen verleihen.
- Flächennutzungsplan; Aufstellung
Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Beantragung einer Genehmigung
Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne bedürfen der Genehmigung durch die hierfür jeweils zuständige Behörde.
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.
- Flurstücke; Beantragung einer Vermessung zur Zerlegung oder Verschmelzung
Bei einer Zerlegung (Teilung) werden neue Flurstücksgrenzen festgelegt. Bei einer Verschmelzung (Vereinigung) werden unmittelbar aneinandergrenzende Flurstücke zusammengelegt. Beide Arten von Grenzänderungen werden aufgrund eines Vermessungsantrags durchgeführt.
- Flurstücksgrenze; Beantragung einer Grenzfeststellung
Eine Grenzfeststellung nennt man die Aufdeckung und Überprüfung vorhandener Grenzzeichen, die Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen oder die Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen. Sie können eine Grenzfeststellung beantragen.
- Gebäudeeinmessung; Durchführung
Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.
- Grundstück; Informationen zur Enteignung
Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.
- Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
- Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs
Für einen darstellenden Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes mit amtlicher Karte können Sie eine Flurkarte bestellen und für einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben einen Flurstücks- und Eigentumsachweis beziehen.
- Straßenausbaubeiträge; Erhebung
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.
- Straßennamen und Hausnummern; Vergabe
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
- Straßenreinigung; Durchführung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.
- Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.