Neue Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026

Der Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach am Landratsamt hat mit Beschluss vom 04.03.2026 die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kulmbach gemäß Baugesetzbuch und der bayerischen Gutachterausschussverordnung zum Stand 01.01.2026 festgelegt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen sind ab sofort im Internet unter: www.bodenrichtwerte.bayern.de abrufbar (Bodenrichtwert-Viewing). 

Darüber hinaus kann beim Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach eine schriftliche Auskunft beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig und beträgt 25 Euro je Auskunft und Bodenrichtwert. Zudem kann die vollständige Bodenrichtwertliste in analoger oder digitaler Form zum Preis von jeweils 100 Euro angefordert werden.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre flächendeckend ermittelt und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt; darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der sogenannten Kaufpreissammlung, wo alle Grundstücksverkäufe (Notarverträge) der Jahrgänge 2024-2025 anonymisiert erfasst und ausgewertet werden. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- und kostenbeitragsfrei (Baureifes Land) wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte entsprechend angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben, d.h. die Bodenrichtwertzonen bilden weder Baurecht noch gültige Bebauungspläne ab. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung, telefonisch unter 09221/707-431 o. -427, per E-Mail unter gutachterausschuss@landkreis-kulmbach.de.

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Kulmbach unter den Suchbegriff „Gutachterausschuss“ zu finden.

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