Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Das Landratsamt Kulmbach hat Vorsorgemaßnahmen getroffen, um eine Einschleppung bzw. Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Für die Gemeindegebiete Grafengehaig, Guttenberg, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktleugast, Marktschorgast, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach und Wirsberg besteht ab Samstag, 23.10.2021, eine umfassende Untersuchungspflicht für alle erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Hierzu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Nach einem ASP-Fall im sächsischen Landkreis Meißen ist das Seuchengeschehen bis auf 150 km an die bayerische Landesgrenze gerückt. Aufgrund dessen hat der Freistaat Bayern seine Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Wildschweinebestände angepasst und die nächste Stufe des bereits bestehenden ASP-Frühwarnsystems aktiviert. Davon betroffen sind auch die genannten Gebiete des Landkreises Kulmbach.

„Auch wenn bislang kein ASP-Fall in Bayern aufgetreten ist, nehmen wir die aktuelle Situation sehr ernst“, betont Landrat Klaus Peter Söllner. Söllner verweist darauf, dass es gemeinsames Ziel sein müsse, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Das gehe nur im engen Schulterschluss aller Beteiligten. „Ich bedanke mich daher schon jetzt vor allem bei den Jagdausübungsberechtigten, die eine entscheidende Rolle spielen.“

Zudem verweist Söllner auf die Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und die Regierung von Oberfranken.

Die Allgemeinverfügung regelt im Detail, was die Jagdausübungsberechtigten in den betroffenen Gemeindegebieten zu beachten haben. Neben Untersuchungspflichten werden darin weitere Verhaltensregeln aufgeführt, die etwa die Kennzeichnung und Aufbewahrung erlegter Wildschweine sowie die etwaige Entsorgung betreffen. „Dabei werden alle Maßnahmen eng mit dem Staatlichen Veterinäramt abgestimmt“, sagt dessen Leiter Dr. Andreas Koller. Er verweist auch darauf, dass alle Jagdausübungsberechtigten einzeln angeschrieben und mit den notwendigen Informationen versorgt wurden. „Aus Sicht der Jägerschaft bedeuten die Verpflichtungen, die sich aus der Allgemeinverfügung ergeben, keinen allzu großen, zusätzlichen Aufwand. Deswegen glaube ich, dass die Verantwortlichen in den betroffenen Revieren das Monitoring als gesellschaftliche Aufgabe gerne unterstützen“, erklärt Kreisjagdberater Clemens Ulbrich.

Ähnlich sieht das der Vorsitzende des Jagdschutz- und Jägerverein Kulmbach e.V. Peter Müller: „Gerade die besondere Verpflichtung um eine intakte heimische Tierwelt frei von Tierseuchen und Krankheiten verpflichtet uns Jägerinnen und Jäger zu einer frühen und konsequenten Prävention, um Schaden von der Tierwelt und letztlich auch von unseren Partnern in der Landwirtschaft abzuwenden.“

Die vollständige Allgemeinverfügung (mit den genauen Anordnungen, Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung, Untersuchungsantrag Wildschwein-Monitoring etc.) können Sie dem nächsten Punkt "Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest" entnehmen.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.

Den Antrag als PDF-Datei zum Herunterladen und weitere Hinweise für das Wildschwein-Monitoring finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.